Hallo,
ich habe im Mai den Erbschein erlassen. Eine Erbin soll mir seitdem das Nachlassverzeichnis einreichen. Sie bittet jedoch ständig um Fristverlängerung und teilt mir jedes Mal (entweder stundenlang persönlich oder nun auch mal schriftlich) mit, dass das Nachlassverzeichnis noch nicht ausgefüllt werden kann, weil der Erblasser vor seinem Tod von seinem Vorsorgevollmachtnehmer vertreten wurde und da wohl einiges schief gelaufen ist und er den Erblasser evtl. auch betrogen haben und Geld veruntreut haben könnte. Zivilrechtlich wollen sie aber nicht vorgehen, weil das ja Geld kostet. Es geht hier auch um Versicherungen und Fonds. Der Vollmachtnehmer hat der Erbin wohl ein Nachlassverzeichnis gegeben, als er ihr die Unterlagen über den Erblasser ausgehändigt hat, dieses Nachlassverzeichnis wird aber von der Erbin angezweifelt und ist für mich ja auch nicht bindend. Das Ende des jetzigen Schreibens von der Erbin lautet wie folgt: "Ist es Ihnen möglich, diesen freischaffenden Künstler (gemeint ist der Vollmachtnehmer) auf dem Finanz- und Versicherungssektor, in der sich fachliche Inkompetenz mit übersteigerter Selbstüberschätzung vereinen, wobei dieses Konstrukt auch noch von grenzenloser Habgier überwuchert ist, aus dem Verkehr zu ziehen? In der Zeitschrift "Mini" verkündet der Sprecher der Bundesnotarkammer Herr Dominik Hüren, dass das Amtsgericht die von ihm eingesetzten Vorsorgebevollmächtigten überwacht. Dürfen hingegen die vom Bürger selbst als Bevollmächtigte berufenen vermeintlichen Vertrauenspersonen denn wirklich in der Senioren-Generation wüten wie die Freischärler?"
So, wie sie schreibt, ist sie auch, also reden kann man mit ihr nicht vernünftig..
Wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen? Ich weiß nicht, ob ich jemals zu einem ordentlichen Nachlassverzeichnis komme, um die Kosten für den Erbschein zu erheben.
Danke euch schon mal!!