Hallo liebe InsO-Profis,
mir liegt ein Antrag auf Einberufung einer Gläubigerversammlung von diversen Gläubigern vor. Es handelt sich dabei teilweise um Insolvenzgläubiger (Forderungen angemeldet und festgestellt) und um ABS-Gläubiger, welche umfangreiche Sicherungen (Grundschulden) an den diversen Schuldnergrundstücken besitzen. Es ist durch mich ja nun zu prüfen, ob das Quorum erfüllt ist. Problematisch ist hier für mich die "Schätzung" der Werte der Absonderungsrechte. Ob bezüglich diesen der Schuldner auch persönlich haftet, weiß ich nicht. Der Großteil der eingetragenen Rechte in den Grundbüchern unterliegen lt. Verwalter der Anfechtung. Die Grundbuchbereinigung ist angestrebt, aber noch nicht fortgeschritten. Bisher haben die einzelnen Gläubiger keinerlei Unterlagen beim Verwalter vorgelegt. Es herrscht eine allgemeine Verweigerungshaltung. Schätzungen der Grundstückswerte kann ich aus dem Gutachten entnehmen. Wie geh ich denn nun am Klügsten vor ? Nehm ich den "bloßen eingetragenen Wert" oder eher die Aussichten der einzelnen Gläubigers bei einem angenommenen Grundstücksverkauf? Wenn die Gläubiger aber aufgrund einer (möglichen, noch nicht durchgeführten) Anfechtung dann keine Sicherungsrechte (mehr) haben, nehm ich da (jetzt schon) "0,00 €" an ? Oder muss ich hier noch ermitteln und nachfragen, ob eine persönliche Haftung des Schuldners zugrundeliegt? Aber ich soll nach § 75 InsO auch zeitnah entscheiden. Auf die Mitarbeit der Gläubiger und des Schuldners kann ich hier nicht hoffen. Für Vorschläge und Lösungsansätze, gern auch kreativ ;), bin ich offen.
LG Fini