Hallo,
ich habe einen Schuldner (Insolvenzeröffnung am 03.11.2016), bei welchem mit seinem österreichischen Arbeitgeber arbeitsvertraglich geregelt ist, dass er sein Arbeitseinkommen immer vorschüssig am 01. des Monats ausgezahlt bekommt. Mit IE war also die Zahlung für den November bereits erfolt.
Hat der Verwalter trotzdem einen Anspruch auf die pfändbaren Bezüge für den Monat November, auch wenn die Zahlung arbeitgeberseitig bereits erfolgt ist (ggf. anteilig)? Muss der Schuldner die pfändbaren Bezüge dann selbst abführen?
Und wie verhält es sich mit einem 14. Gehalt, das ebenfalls im November gezahlt worden ist?
Schonmal vielen Dank für eure Antworten!