Hallo,
kennt Ihr vielleicht Entscheidungen zu folgender Problematik:
Gläubiger reicht zum Pfüb eine FA, die aber nicht nur titulierte Posten enthält. Es erfolgten Zahlungen auf die Forderung. Die FA ist jedoch so umfangreich und unübersichtlich, dass ich auch nicht auf den ersten Blick feststellen kann, ob die Zahlungen die nichttitulierten Beträge tilgen. Der Gläubiger sieht sich leider nicht in der Lage eine FA einzureichen, die nur die festgesetzten Beträge enthält. Gibt es vielleicht Entscheidungen, wonach aber doch eine FA erforderlich ist, die nur mit den ausgeurteilten Beträgen beginnt?
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