Hallo ihr Lieben,
ich bräuchte mal wieder das hier vorhandene SchwarmWissen.
Es liegt folgende Grundproblematik vor:
*ein/e bestellte/r InsVerw. ist aufgrund Erkrankung vorübergehend/längerfristig tatsächlich verhindert* (Genesung und Wiederaufnahme der Tätigkeit möglich)
Die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters für die Dauer der Verhinderung wurde nunmehr als Vorschlag in den Runde gegeben. Leider finde ich in den mir vorliegenden Möglichkeiten und Unterlagen/Büchern/Heften/Zeitschriften kaum etwas zu diesem Fall.
Es wird immer nur von der rechtlichen Verhinderung gesprochen/geschrieben.
Ich denke § 59 InsO wäre in dem Fall echt zu hart. Obwohl der Zeitraum des Ausfalls aktuell nicht abzusehen ist. Wer hatte das auch schon mal und hat es wie gelöst?
Die BT-Drucksache 2012 hilft mir nicht sooo viel weiter..