Habe als Nachlasspfleger Erben ermittelt und den Nachlass in Höhe von ca. 5.000 € gesichert.
Der Verstorbene war Sozialhilfeempfänger und stand unter Betreuung.
Irgendwelche Gläubiger sind nicht bekannt. Allerdings kündigt das Betreuungsgericht an
Regress bezüglich der Betreuervergütungen nehmen zu wollen.
Bisher war ich der Ansicht, dass auch gegenüber solchen Regressforderungen das
Schonvermögen lt. SGB in Höhe von derzeit 2.000 € den Erben zusteht. Nun sind mir
Zweifel gekommen bzw. finde ich keine Begründung mehr für meine bisherige Überzeugung.
Erlischt der Anspruch der Erben falls die Regressforderung den Nachlass übersteigt ?
Im Forum habe ich keine Lösung gefunden. Kann mich jemand aufklären, gibt es hier
einschlägige Kommentarmeinungen oder auch Entscheidungen ?