Hallo, ich habe folg. Problem:
Der Vorstand eines größeren Vereins streitet sich hier mit einem seiner Mitglieder (Stadt vertreten durch das Amt) bzgl. einer Eintragung im VR bzgl. einer Neufassung der Satzung. Die Stadt ist der Meinung der Beschluss der MV sei nicht wirksam und meine entsprechende Eintragung ins VR sei zu löschen.
In der alten, noch anzuwendenden Satzung heißt es bzgl.Satzungsänderung:"§ 7 Abs. 1...Die Mitgliederversammlung entscheidet über die grundsätzlichen Angelegenheiten des Vereins. Sie fasst ihre Beschlüsse 1. mit 3/4 Mehrheit ihrer Mitglieder über: a) Satzungsänderungen
b)...
c)....
2.mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder über:
a)Genehmiung der Jahresabrechnung
b)- i).........
Ich habe dies aufgrund Pkt. 2 so ausgelegt, dass bei einer Satzungsänderung 3/4 der Mitglieder des Vereins zustimmen müssen und so auch die streitenden Parteien vorab informiert. Unstreitig unter den Parteien ist, dass zu diesem Zeitpunkt 39 Mitglieder zum Verein gehörten, 35 waren in der MV anwesend. davon haben 29 für die Satzungsneufassung gestimmt und 6 dagegen.
3/4 von 39 sind rechnerisch 29,25. Die Stadt sagt nun, dass nur 29 Mitglieder dafür gestimmt haben und damit nicht 3/4 ,also 29,25 erreicht wurden; es hätten 30 Mitglieder zustimmen müssen. Der Vorstand ist der Meinung, dass die Formulierung in der Satzungsfassung bewusst eine Kopfmehrheit der Mitglieder vorsieht und nicht das Erreichen einer bestimmten Prozentzahl . Nach den allgem. Rundungsregelungen ist bei 29,25 abzurunden und somit reichen 29 Ja-Stimmen, Ich tendiere zu der Meinung der Stadt und erwäge bzgl. der Eintragung der Satzungsneufassung ein Amtslöschungsverfahren einzuleiten. Wie ist Eure Meinung dazu ? Insbesondere, habt Ihr Rechtssprechung dazu, gerade auch zu dem Thema Rundung ja oder nein? Oder Hinweise im Kommentar ? Ich habe nur das Handbuch zum VR von Stöber/Otto 10.Aufl., da konnte ich nichts finden.
Ich hoffe, dass Ihr mir helfen könnt. Vielen Dank.