Moin,
folgender Sachverhalt: BerH wurde im Juli bewilligt und der Schein der Ast'in übersandt. Nun meldet sich dieselbe und teilt mit, dass sie den ihr zugesandten Schein erst im September bei sich im Flur auf der Treppe gefunden habe. Zwischenzeitlich habe sie bereits mehrere Vorschüsse an die sie beratende/vertretende Rechtsanwältin überwiesen. Man möge ihr diese Beiträge doch bitte zurückerstatten.
Anfangs hatte ich darüber nachgedacht, mit der Umwandlung von normalen Mandaten in BerH-Mandate die ablehnende Mitteilung zu argumentieren, aber der SV liegt ja doch etwas anders, oder nicht? Auf welcher Grundlage mache ich fest, dass eine Rückerstattung ausgeschlossen ist? M. E. müsste sie sich an die Rechtsanwältin wenden, damit sie ihre Vorschüsse zurückgezahlt bekommt und die RA'in ihre Gebühren gegen die Staatskasse geltend macht.
Wäre für Anregungen dankbar,
/PK