Guten Abend,
ich bin Verwaltungsangestellter bei einer Behörde und sitze an meinem Bachelor dran. Nun möchte ich in meiner Bachelorthesis im Bereich des Mahn- und Vollstreckungsweses schreiben.
Jedoch habe ich eine Sache noch nicht so ganz verstanden. Einen Vollstreckungsbescheid kann, nach Ablauf der 2 wöchigen Frist, theoretisch immer noch durch eine Wiedereinsetzung aufleben.
Wäre dies schon bei der Tatsache gegeben, dass Person A vom vorherigen gerichtlichen Mahnbscheid nichts mitbekam, da die Ankündigung in den Briefkasten geschmissen wurde und ggf. ein anderer im haushalt lebender sich diese angeeignet hatte? Evtl. um diese Person zu schaden, oder mit der Werbung weggeschmissen hätte, etc...
Ich möchte ein wenig die Problematik dahinter beleuchten. Eigentlich müsste der Mahnbescheid grundsätzlich einer Person persönlich übergeben werden. Wie sieht Eure Praxis dahingehend aus?
Danke und vg!