Hallo,
mein Erblasser war deutscher Staatsangehöriger, ebenso seine Ehefrau. Die Eheleute haben 1975 in Russland geheiratet. Sie haben die Aussiedlungsgebiete am 16.03.1997 als Spätaussiedler nach § 4 des Bundesvertriebenengesetzes verlassen. Gilt für den Güterstand Art. 15 Abs. 4 i.V.m. § 4 des Gesetzes über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen? Danach tritt 3 Monate nach Übersiedlung nach Deutschland gesetzlich ein Statutenwechsel zu deutschen Recht ein (also Zugewinnausgleich).
Gilt dies auch analog für Spätaussiedler, die ihre Heimat erst nach dem 31.12.1992 verlassen haben?
Muss ich die eidesstattliche Versicherung hinsichtlich des Güterstandes nachfordern?