deutscher Erblasser, Heirat in Russland

  • Hallo,

    mein Erblasser war deutscher Staatsangehöriger, ebenso seine Ehefrau. Die Eheleute haben 1975 in Russland geheiratet. Sie haben die Aussiedlungsgebiete am 16.03.1997 als Spätaussiedler nach § 4 des Bundesvertriebenengesetzes verlassen. Gilt für den Güterstand Art. 15 Abs. 4 i.V.m. § 4 des Gesetzes über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen? Danach tritt 3 Monate nach Übersiedlung nach Deutschland gesetzlich ein Statutenwechsel zu deutschen Recht ein (also Zugewinnausgleich).

    Gilt dies auch analog für Spätaussiedler, die ihre Heimat erst nach dem 31.12.1992 verlassen haben?

    Muss ich die eidesstattliche Versicherung hinsichtlich des Güterstandes nachfordern?

  • Musste mich mit der Frage auch schon mal auseinandersetzen, ist aber schon länger her; deswegen erinnere ich mich an das Ergebnis nicht mehr so ganz genau. Habe aber in meinen Unterlagen einen Aufsatz von Prof. Dr. Gerhard Hohloch über "Erbfälle Vertriebener" gefunden, der diesen Stichtag zumindest behandelt, hilft Dir vielleicht weiter:

    FamRZ 2010, S. 1215 ff.

    Habe dort außerdem einen Screenshot von einer Buchseite gefunden (über Internationales Privatrecht) wo der Stichtag als "redaktionelles Versehen" bezeichnet wurde unter Hinweis auf "Soergel/Schurig Art. 15 Rn. 74; Staudinger/http://v.Bar/Mankowski Art. 15 Rn. 440; am Palandt/Heldrich Anh. zu Art. 15 Rn. 2; vfg. auch Scheugenpflug MittRhNotK 1999, 372ff"

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