Mal eine Frage an die Kollegen aus BW: Wie macht ihr es mit den Aufwandspauschalen, wenn das Vermögen über 2.600 EUR, aber unter 5.000 EUR liegt? Staatskasse oder Entnahme? Mich stört, dass die meisten ja jetzt den Antrag stellen müssen, damit die Pauschale nicht verfällt, würden sie ihn erst nach dem 01.04. stellen, wäre das Gesetz ja wahrscheinlich in Kraft und sie würden es aus der Staatskasse kriegen. Gibt's hier auch sowas ähnliches wie die Anweisung aus Hessen?
Neuer Schonbetrag § 90 SGB XII am 01.01.2017 - Bundesteilhabegesetz
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Nö gibt's m.W. nicht.
Im Ländle wird schließlich zu Gunsten der Staatskasse gespart bis zum letzten Meter.
Wer nach dem 01.04. den Erstattungsantrag stellt , hat u.U. Pech , wenn der Anspruch zum 01.04. erlischt. -
Sehe das Problem nicht so recht. Beantragung bzw. ggf. Entnahme können natürlich nur in Anwendung des aktuell geltenden Freibetrages erfolgen.
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okay, danke für eure Antworten!
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Ist vielleicht hier ein wenig neben dem eigentlichen Thema aber gehört irgendwie dazu und ich wollte keinen neuen Thread aufmachen
Sehe ich das richtig, dass ich ab dem 01.04. in sämtlichen VKH- /PKH-Überprüfungsverfahren das erhöhte Schonvermögen von 5.000,00 EUR berücksichtige, unabhängig davon ob der Betroffene behindert ist oder nicht? -
Wenn das so erlassen wird, wirst Du es tun müssen.
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Dann ist ja nur noch der Erlass und die Veröffentlichung abzuwarten!
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Dann ist ja nur noch der Erlass und die Veröffentlichung abzuwarten!
Ist irgend etwas davon zwischenzeitlich geschehen?
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Ja, es ist weitergegangen:
Die Ausschüsse haben Stellung genommen, http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2017/0050-1-17.pdf, die Sache wird am 10. März mit auf der Tagesordnung im Bundesrat stehen, http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/954/to-node.html, dort TOP 74. -
Ja, es ist weitergegangen:
Die Ausschüsse haben Stellung genommen, http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2017/0050-1-17.pdf, die Sache wird am 10. März mit auf der Tagesordnung im Bundesrat stehen, http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/954/to-node.html, dort TOP 74.Danke!
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Der neue Schonbetrag ist durch. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 10. März 2017 der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassenen Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) zugestimmt (BR-Drs. 50/17 Beschluss). Sie tritt zum 01.04.2017 in Kraft.
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Der neue Schonbetrag ist durch. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 10. März 2017 der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassenen Zweiten Verordnungzur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des ZwölftenBuches Sozialgesetzbuch (SGB XII) zugestimmt (BR-Drs. 50/17 Beschluss). Sie tritt zum 01.04.2017 in Kraft.
Vielen Dank für den Hinweis.
PS.: Die von dir gewählte Schriftgröße ist eine Herausforderung.
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PS.: Die von dir gewählte Schriftgröße ist eine Herausforderung.
Ich weiß. Ich kann es leider hier nicht ändern. Egal welche Größe ich wähle, es kam immer das dabei raus.:(
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Danke auch von mir. In vielen Fällen vereinfacht sich nun die VKH-/PKH-/BerH-Prüfung...
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Danke für das Update! :daumenrau:daumenrau
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Danke auch von mir. In vielen Fällen vereinfacht sich nun die VKH-/PKH-/BerH-Prüfung...
Von vielen Fällen möchte ich da eher nicht sprechen , da bei der PKH - im Gegensatz zur Betreuervergütung - die Einkommensprüfung im Vordergrund steht.
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Doch, bei mir sind es schon viele Fälle. Gerade bei Bausparverträgen oder Lebensversicherungen war oft etwas zu holen bei der PKH-Überprüfung. Dass der Schonbetrag nun praktisch verdoppelt wurde, finde ich auch ok- immerhin hat der alte Betrag ja schon ewig gegolten. Allein im Hinblick auf die Inflation ist eine Erhöhung gerechtfertigt.
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Ich kann (langfristig) keine Vereinfachung bzgl. Prüfungen etc. erkennen. Es ist doch nur ein anderer Betrag. Ob ich nun Zweifelsfälle um die 2.600 €, um die 5.000 € oder um die 25.000€ habe, ist doch völlig egal.
Und da es rechtlich völlig legitim ist, Vermögen bis zur Grenze und knapp darüber hinaus anzusparen (Besttstungsvorsorge etc.) wird es nicht lange dauern, bis wir die gleichen Prüffälle haben, nur halt in anderen Vermögensregionen.
(Einziger Unterschied: der Staat ist im 10 Mio ärmer. Und ich persönlich kann nicht verstehen, warum jemand der Sozialleistungen bezieht, einen Notgroschen (!) von bis zu 5.000 € haben muss, aber die politische Diskussion ist nicht an dieser Stelle zu führen)
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Bescheidene Frage:
Die neue VO ist das aber noch nicht ; ich kann nur die Zustimmung des Bundesrates erkennen.
Wo bin ich da auf dem Holzweg ? -
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