Löschung einer Vormerkung

  • Guten Morgen!

    Im Kaufvertrag "bewilligen und beantragen die Vertragsparteien die Löschung der Vormerkung für den Käufer nach erfolgter Eigentumsumschreibung sowie nach erfolgtem Rücktritt". Der Notar wird von den "Beteiligten unwiderruflich beauftragt, auf einseitigen Antrag des Verkäufers den Löschungsantrag zu stellen, falls der Kaufpreis nicht bis zum 15.11.2016 gezahlt wurde". Der Notar hat nun ohne weiteren Vortrag die Löschung der Vormerkung beantragt.

    M.E. sind Bewilligung und Antrag unbedingt erklärt und ich kann die Löschung auf den Antrag des Notars vornehmen. So ganz sicher bin ich aber nicht. Liege ich richtig?
    Danke euch schon mal.

  • Wie kommst du darauf, es läge eine unbedingte Löschungsbewilligung vor:confused:? Die Löschung wird bewilligt "nach erfolgtem Rücktritt", anders ausgedrückt: "unter der Bedingung des Rücktritts" oder "für den Fall des Rücktritts"! Der Notar wiederum ist lediglich zur Beantragung der Löschung ermächtigt worden, nicht zu deren Bewilligung. Zur Löschung der Vormerkung ist daher noch eine unbedingte Löschungsbewilligung des Vormerkungsberechtigten vorzulegen!

  • Hänge mich hier mal dran:

    AV wurde für Erwerber eingetragen, nun stellt der Notar den Löschungsantrag gemäß § 15 GbO.

    Zum einen wird durch die Beteilligten die Löschung mit Eigentumsumschreibung bewilligt und beantragt.

    Zum anderen bewilligt der Käufer bereits jetzt die Löschung der Vormerkung, auch wenn keine Eigentumsumschreibung erfolgt ist. Der Notar ist in diesem Fall befugt, den Antrag auf Löschung zu stellen, sofern der Kaufpreis trotz Aufforderungsschreiben nicht gezahlt wurde.

    Weiter wurde durch die Beteiligten ausdrücklich auf Ihr eigenes Antragsrecht verzichtet.

    Kann ich die Löschung vollziehen oder muss der Notar hier Nachweise erbringen, dass er überhaupt den Löschungsantrag in diesem Fall stellen darf (Bedingung der Nichtzahlung des KP?)

    Es ist nunmehr durch einen anderen Notar eine weitere Vormerkung beantragt worden.

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