Schuldner verweigert Annahme von Schriftstücken des Treuhänders

  • Wir befinden uns in der WVP, die Kostenstundung wurde bereits aufgehoben. Der Schuldner verweigert die Annahme von Schriftstücken des Treuhänders, wo er zur Zahlung der Mindestvergütung aufgefordert wird.

    Für einen Versagungsantrag muss der TH doch die Zustellung der Zahlungsaufforderung nachweisen.

    Und nun?

  • Ganz praktisch gesehen: Der Treuhänder könnte die Aufforderung per Einwurfeinschreiben verschicken - wenn der Brief erst mal im Kasten ist, ist es Sache des Schuldners, ob er ihn aufmacht oder damit den Kamin anzündet.

    quidquid agis prudenter agas et respice finem. (Was immer Du tust, tue klug und bedenke das Ende.) :akten

  • Einer von den Reichsbürgern ? Mir würde das - ehrlich gesagt - ausreichen. Ich würde den Schuldner anschreiben (ggfs. per öffentlicher Bekanntmachung), dass der TH versucht hat, ihm die Kostenrechnung zu übersenden, die Übersendung jedoch verweigert wurde. Und dann würde ich nach Ablauf der Frist versagen.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

    Einmal editiert, zuletzt von Mosser (21. Dezember 2016 um 15:25) aus folgendem Grund: T9 ;)

  • Wie genau wurde denn die bisherige Zustellung durch den TH versucht? Wenn das etwa mittels Boten versucht wurde und der Schuldner die Annahme verweigert könnte man doch auch über eine treuwidrige Zugangsvereitelung nachdenken.

  • mmhh.. Zustellung durch Wachtmeister vermitteln vielleicht?

    ich hab noch was anderes im Hinterkopf.. muss ich mal was raussuchen..

    Tack för hjälpen

    Katharina [SIGPIC][/SIGPIC]

    Delad glädje är dubbel glädje, delad sorg är halv sorg.

    Geteilte Freud´ ist doppelte Freud´, geteilte Sorgen sind halbe Sorgen.

  • Wie genau wurde denn die bisherige Zustellung durch den TH versucht? Wenn das etwa mittels Boten versucht wurde und der Schuldner die Annahme verweigert könnte man doch auch über eine treuwidrige Zugangsvereitelung nachdenken.

    Also, DEN Begriff hab ich mir abgespeichert. Könnte man ja immer mal gebrauchen ;)...

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  • Für einen Versagungsantrag muss der TH doch die Zustellung der Zahlungsaufforderung nachweisen.

    Muss er (erst einmal) nicht, BGH vom 21.01.2010, IX ZB 155/09.

    naja, wenn der TH das selbst mitteilt ( oder woher weißt Du das, Rainer)?

    Aber warum gilt denn hier nicht § 179 ZPO (analog)?

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  • Wie genau wurde denn die bisherige Zustellung durch den TH versucht? Wenn das etwa mittels Boten versucht wurde und der Schuldner die Annahme verweigert könnte man doch auch über eine treuwidrige Zugangsvereitelung nachdenken.

    Also, DEN Begriff hab ich mir abgespeichert. Könnte man ja immer mal gebrauchen ;)...


    Genau das hatte ich im Hinterkopf.. find die Entscheidung nur nicht mehr (hab Dezernat von Ziviel nach InsO gewechselt und viel zurückgelassen) :(

    es gibt eine Entscheidung, dass die Partei sich Rechtsnachteile selbst zuzuschreiben hat wenn sie nicht dafür sorge trägt das die Post sie erreicht.. hab damit 2 ekelverfahren vom Tisch bekommen..
    in der Ursprungsentscheidung ging es darum das die Partei "angeblich" im Ausland ist .. in Deutschland sich abgemeldet hat aber tatsächlich hier war und nicht im Ausland..


    Soll ich versuchen die Entscheidung doch noch zu finden?

    Tack för hjälpen

    Katharina [SIGPIC][/SIGPIC]

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