Akte gelangt nicht zurück - Ersatzakte o. ä. ?

  • Moin,

    folgender Fall: Habe einem RA in eine F-Sache Anfang November die zugehörige Akte in sein Büro zur Einsichtnahme für wenige Tage übersandt (EB vorhanden). Nachdem die Akte nach drei Wochen noch nicht zurückgekehrt war, habe ich Druck gemacht. Doch auch nach mehreren Telefonaten und Schriftwechseln (in welcher mir u. a. ne DAB angedroht wurde) ist die Akte bis heute noch nicht zurück gelangt. Der RA führt aus, dass seine Mitarbeiter die Akte "eingetütet" und ordnungsgemäß zur Post gebracht haben, einen Beleg hierfür habe er aber "selbstverständlich" nicht, er "bringt die Akten ja nicht persönlich zur Post". Mir wurde nur via Fax das utopische Schreiben übersandt ("reichen wir die Akte mit Dank zurück."). Mehr könne er auch nicht tun.

    Was kann ich nun tun, um weiterzukommen? Natürlich ist es möglich, dass die Akte noch auf der Post liegt und demnächst zugestellt wird, ggfs. liegt sie auch noch beim RA und ggfs. ist sie auch tatsächlich verlorengegangen - keine Ahnung. Aber weiterhin auf die Akte zu warten erscheint mir als müßig und nicht zweckdienlich.

    Gibt es vielleicht sogar Urteile/Beschlüsse in der Hinsicht, dass der Anwalt für die Verwahrung und Rücksendung einer Akte besondere Sorgfalt walten lassen muss und die Aufgabe zur Post nachweisen muss? Hab halt noch nicht die 100%ige Überzeugung, dass er die Akte tatsächlich aufgegeben hat. Erscheint mir alles sehr dubios, da die Sache selbst (in der Akte) nicht ganz ohne ist. Wäre da eine anwaltliche Versicherung in irgendeiner Hinsicht möglich? (dort nicht auffindbar o. ä.)

    Habe gedacht, dass ich nun eine Ersatzakte anlegen lasse. Ungeachtet dessen würde ich noch weiter ermitteln, wo die Originalakte nun sein kann.

    Vielen Dank schon jetzt!

  • Mir wurde nur via Fax das utopische Schreiben übersandt ("reichen wir die Akte mit Dank zurück."). Mehr könne er auch nicht tun.

    Was bitte ist daran utopisch? :gruebel:

    Ich könnte Dir in so einem Fall - als diejenige, die das Teil eingetütet und in den Briefkasten geworfen hat - zusätzlich zu der Kopie des Rücksendeschreibens noch versichern, dass ich eben das getan habe, der RA könnte eine entsprechende Versicherung meinerseits als Anlage zu einem Schreiben zur Akte reichen - und sonst so? Natürlich gibts dafür keinen "Beleg", wenn das kein Trumm von Akte ist, schicken wir die natürlich auch nicht per DHL und auch nicht per Einschreiben, als Einschreiben bekommen wir die von Gerichten übrigens auch nicht...

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Natürlich können Akten auf dem Übersendungsweg verschwinden, nicht umsonst gibt es immer wieder Angestellte von entsprechenden Unternehmen, in deren Wohnungen tausende nicht zugestellte Sendungen liegen. Und sicher verunfallt auch ab und zu mal ein Lkw etc.

    Bei bestimmten Anwälten gehen Sendungen allerdings auffällig häufiger verloren als bei anderen. Dagegen hilft nur der Erfahrungsaustausch im Kollegenkreis und entsprechende Beschränkungen für den künftigen Umgang. So gibt es hier einige Anwäkte, die Sendungen nur noch per PZU erhalten und denen Akten auch nicht mehr ausgehändig werden, sondern Einsicht nur auf der Geschäftsstelle gewährt wird.

    Bei der erforderlichen Rekonstruktion der Akte kann Dir der Anwalt aber immerhin behilflich sein, denn er wird im Zuge der Einsicht ja alles oder zumindest wesentliche Teile kopiert haben, von denen er im Zweifel einen Satz Kopien gerne zur Verfügung stellen wird. Gibt es überraschenderweise auch dabei Probleme könnte man dies als Indiz für den Erfahrungsaustausch im Sinne des obigen Absatzes werten.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Ich würde erst einmal über einer Verlustanzeige an die Verwaltung nachdenken.

    Manchmal tauchen Akten ja auch wieder auf, wenn die Verwaltung bei einem Anwalt anruft...:gruebel:

    M.E. brauchst du erstmal gar nichts veranlassen, weil die Aktenverwaltung (Standortverwaltung) gar nicht in deinen Aufgabenbereich fällt. Wenn eine Akte abhandengekommen ist, erstellt die Serviceeinheit eine Verlustanzeige. Auf diese Verlustanzeige wird die Verwaltung die Serviceeinheit in der Regel anweisen, eine Ersatzakte herzustellen.

    Die Verwaltung wird wohl nicht beim Anwalt anrufen und nach dem Verbleib von Akten forschen :)

  • Natürlich können Akten auf dem Übersendungsweg verschwinden, nicht umsonst gibt es immer wieder Angestellte von entsprechenden Unternehmen, in deren Wohnungen tausende nicht zugestellte Sendungen liegen. Und sicher verunfallt auch ab und zu mal ein Lkw etc.

    Das geht sogar simpler. Wenn ich dran denke, wie oft (und das ist wirklich oft - Strafverteidiger) wir von Gerichten und StAen Akten in äußerst ramponierten Umschlägen bekommen, die dann von der Post in Plastik nachverpackt und uns dann weitergeleitet wurden... Bei manchen wundert mich, dass es die Akte in den trostlosen Umschlagfetzen überhaupt noch gehalten hat. Ob daran die Poststelle beim Verpacken oder aber die Post den Hauptanteil hat, mag ich jetzt nicht beurteilen.

    Hübsch war auch, als eine GSt die Rückübersendung der restlichen Akten monierte. Leider hatte bei Ankunft der Akte keiner gelesen, dass es 2 Bde. Hauptakten und zig Beiakten hätten sein sollen - angekommen war nämlich nur Bd. 2 der Hauptakte. Mit Rücksendung war dementsprechend Essig und die GSt war kurz vor einem Schreikrampf... Aufgetaucht ist der üppige Akten"rest" dann übrigens mit geraumer Verzögerung in der Poststelle des Gerichts, warum auch immer er dort geblieben war.

    Und unmittelbar über Gerichtsfach erhaltene und bei Gericht wieder abgegebene Akten hatten auch schon das Schicksal, "außer Kontrolle" zu geraten...

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Ich würde erst einmal über einer Verlustanzeige an die Verwaltung nachdenken.

    Manchmal tauchen Akten ja auch wieder auf, wenn die Verwaltung bei einem Anwalt anruft...:gruebel:

    M.E. brauchst du erstmal gar nichts veranlassen, weil die Aktenverwaltung (Standortverwaltung) gar nicht in deinen Aufgabenbereich fällt. Wenn eine Akte abhandengekommen ist, erstellt die Serviceeinheit eine Verlustanzeige. Auf diese Verlustanzeige wird die Verwaltung die Serviceeinheit in der Regel anweisen, eine Ersatzakte herzustellen.

    Die Verwaltung wird wohl nicht beim Anwalt anrufen und nach dem Verbleib von Akten forschen :)


    genau so ist es

    kaum wurde mitgeteilt, dass nun der Herr Direktor..... schwupps, ist die Akte ANONYM im Nachtbriefkasten eingeworfen worden......

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