Moin,
folgender Fall: Habe einem RA in eine F-Sache Anfang November die zugehörige Akte in sein Büro zur Einsichtnahme für wenige Tage übersandt (EB vorhanden). Nachdem die Akte nach drei Wochen noch nicht zurückgekehrt war, habe ich Druck gemacht. Doch auch nach mehreren Telefonaten und Schriftwechseln (in welcher mir u. a. ne DAB angedroht wurde) ist die Akte bis heute noch nicht zurück gelangt. Der RA führt aus, dass seine Mitarbeiter die Akte "eingetütet" und ordnungsgemäß zur Post gebracht haben, einen Beleg hierfür habe er aber "selbstverständlich" nicht, er "bringt die Akten ja nicht persönlich zur Post". Mir wurde nur via Fax das utopische Schreiben übersandt ("reichen wir die Akte mit Dank zurück."). Mehr könne er auch nicht tun.
Was kann ich nun tun, um weiterzukommen? Natürlich ist es möglich, dass die Akte noch auf der Post liegt und demnächst zugestellt wird, ggfs. liegt sie auch noch beim RA und ggfs. ist sie auch tatsächlich verlorengegangen - keine Ahnung. Aber weiterhin auf die Akte zu warten erscheint mir als müßig und nicht zweckdienlich.
Gibt es vielleicht sogar Urteile/Beschlüsse in der Hinsicht, dass der Anwalt für die Verwahrung und Rücksendung einer Akte besondere Sorgfalt walten lassen muss und die Aufgabe zur Post nachweisen muss? Hab halt noch nicht die 100%ige Überzeugung, dass er die Akte tatsächlich aufgegeben hat. Erscheint mir alles sehr dubios, da die Sache selbst (in der Akte) nicht ganz ohne ist. Wäre da eine anwaltliche Versicherung in irgendeiner Hinsicht möglich? (dort nicht auffindbar o. ä.)
Habe gedacht, dass ich nun eine Ersatzakte anlegen lasse. Ungeachtet dessen würde ich noch weiter ermitteln, wo die Originalakte nun sein kann.
Vielen Dank schon jetzt!