Erbnachweis Tod Kommanditist (Vor- und Nacherbschaft)

  • In meiner Akte ist ein Kommanditist verstorben.

    Als Erbnachweis wird mir die Niederschrift der Eröffnung nebst notariell beurkundete Verfügung von Todes wegen vorgelegt. Aus der Vfg. v. T. w. ergibt sich, dass die Ehefrau des Verstorbenen als von allen Beschränkungen befreite Vorerbin eingesetzt wird.

    Benötige ich in einem solchen Fall einen Erbschein?

    Ich habe mir hierzu zwar die Rn. 129 im HRP durchgelesen, bin mir danach aber irgendwie nicht so sicher, ob ich nun einen Erbschein benötige.

    Wie handhabt ihr das?

    Danke schon einmal im Voraus.

    Einmal editiert, zuletzt von blackswan87 (22. Dezember 2016 um 20:09)

  • kein Erbschein, vgl. HRP Registerrecht, Rn. 128 bei Vorlage einer notariell beurkundeten Verfügung vTw. mit Eröffnungsniederschrift, wenn dies keine unlösbaren Auslegungsschwierigkeiten bereitet.

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

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