In meiner Akte ist ein Kommanditist verstorben.
Als Erbnachweis wird mir die Niederschrift der Eröffnung nebst notariell beurkundete Verfügung von Todes wegen vorgelegt. Aus der Vfg. v. T. w. ergibt sich, dass die Ehefrau des Verstorbenen als von allen Beschränkungen befreite Vorerbin eingesetzt wird.
Benötige ich in einem solchen Fall einen Erbschein?
Ich habe mir hierzu zwar die Rn. 129 im HRP durchgelesen, bin mir danach aber irgendwie nicht so sicher, ob ich nun einen Erbschein benötige.
Wie handhabt ihr das?
Danke schon einmal im Voraus.