Versetzung/Wechseln von Arbeitsstandorten

  • Hey,
    ich mache momentan noch mein Abitur und habe mich schon ausführlich mit "staatlichen" Berufen auseinandergesetzt, da ich sie sehr interessant finde. Ich habe bereits Absagen in meinem Bundesland bekommen und habe vor mich in einem anderen zu bewerben. Nun zu meiner Frage. Ist es einfach
    sich nach einer Ausbildung in einem anderen Bundesland wieder in das Heimatliche zurückversetzen zu lassen? Ich sehe hier immer, dass Stellen getauscht werden und war mir daher nicht ganz sicher.
    Des Weiteren habe ich eine Frage zum Beruf Rechtspfleger. Die Ausbildung findet, wie wahrscheinlich bekannt, in den OLGs statt. Dennoch dachte ich, dass auch Rechtspfleger in den anderen Gerichten (Amtsgericht etc.) eingesetzt werden müssen. Falls ja, wie kommen die dahin? Werden sie "zwangsversetzt", darf sich frei aussuchen wo man hin will(ggf. in die Heimatstadt) oder gibt es die schlichtweg dort einfach nicht?


    Grüße

  • Ist es einfach sich nach einer Ausbildung in einem anderen Bundesland wieder in das Heimatliche zurückversetzen zu lassen?

    Nein. Es ist möglich, aber nicht einfach.

    Die Ausbildung findet, wie wahrscheinlich bekannt, in den OLGs statt. Dennoch dachte ich, dass auch Rechtspfleger in den anderen Gerichten (Amtsgericht etc.) eingesetzt werden müssen. Falls ja, wie kommen die dahin? Werden sie "zwangsversetzt", darf sich frei aussuchen wo man hin will(ggf. in die Heimatstadt) oder gibt es die schlichtweg dort einfach nicht?

    Die OLGs sind für die Auswahl und Einstellung zuständig. Der theoretische Teil des Vorbereitungsdienstes findet an der Fachhochschule statt, die möglicherweise nich im selben Bundesland liegt. Die Praxisausbildung findet an einem oder mehreren Amtsgerichten und einer Staatsanwaltschaft statt. Manchmal ist man auch kurzzeitig an einem Landgericht. Nach dem Abschluss landet man an einem Gericht (AG, LG, OLG oder in der Fachgerichtsbarkeit) oder einer Staatsanwaltschaft. Das kann man sich natürlich nicht frei aussuchen.

  • Oh, das ist leider eine andere Antwort als ich mir erhoffte.
    Wie funktioniert denn ein Wechsel? (also kein Tausch über die Stellenbörse)
    Und wie war es bei euch so? Wurdet ihr weit weg von zu Hause "platziert" und wart ihr darüber glücklich / traurig?

  • Wie funktioniert denn ein Wechsel? (also kein Tausch über die Stellenbörse)

    Dafür gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten:

    Land A lässt Dich ohne Ersatz nach Land B gehen. Kommt vor, ist aber nicht die Regel.

    Land A lässt Dich nur mit Ersatz nach Land B gehen. Entweder kommt jemand von B nach A, oder es gibt einen Ringtausch: Nr. 1 geht von A nach B, Nr. 2 von B nach C, Nr. 3 von C nach A.

    Ich weiß jetzt nicht, was mit "kein Tausch über die Stellenbörse" gemeint ist, aber über Nachfragen wie eben hier ist das in zweiten Variante in der Regel nicht hinzubekommen.

    Und wie war es bei euch so? Wurdet ihr weit weg von zu Hause "platziert" und wart ihr darüber glücklich / traurig?

    Das ist ein allgemeines Risiko bei einer Tätigkeit als Landesbeamter. Wenn man damit nicht umgehen kann, sollte man das - ganz offen gesagt - auch in die Berufswahlentscheidung einfließen lassen und Alternativen - Gemeinde, Stadt, Kreis - in Betracht ziehen.

  • Das wurde mir leider auf der Internetseite nicht klar.
    Dennoch, lohnt es sich dieses Risiko in Kauf zu nehmen?
    Und kann man während der Ausbildung "Wünsche" äußern, in welche Region man gerne möchte?

  • Ob es sich lohnt, kann nur jeder für sich selbst entscheiden.

    Wünsche kann man äußern, bei einigen OLGs werden die auch “von oben“ abgefragt. Das bedeutet aber nicht, dass sie in naher Zukunft erfüllt werden (können).

  • Das Risiko, zu einem weit entfernten Gericht zu kommen, hängt natürlich auch von der Anzahl der Behörden in der Umgebung ab. Wenn es dort viele Gerichte auf engem Raum gibt (wie z.B. hier in NRW im Ruhrgebiet), ist die Wahrscheinlichkeit, dass man an einem dieser vielen Gerichte eingesetzt wird (und ggf. an seinem Heimatort wohnen bleiben kann) natürlich größer als in einem ländlich geprägten Raum mit wenigen Gerichten. Einen Anspruch auf eine Beschäftigung an einem bestimmten Gericht hat man nach der Ausbildung als Rechtspfleger definitiv nicht. Zumindest hier bei uns wird aber versucht, die Leute mehr oder weniger ihren Wünschen entsprechend einzusetzen. Zur Frage des Wechsels des Bundeslandes nach der Ausbildung: Darauf würde ich mich nicht verlassen. Ein solcher Wechsel ist theoretisch möglich, praktisch in aller Regel jedoch wohl schwer zu realisieren!

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