Was für einen Abischnitt hattet ihr?

  • Hi,
    diese Frage gilt vorrangig an die Rechtspfleger hier:) Ich wollte mich nur mal umhören, um mir die Chancen mit meinem Schnitt auszumalen:)

  • Lass es mich präzisieren: beim Rechtspflegerstudium handelt es sich um einen juristischen Studiengang und entsprechend kleinlich wird benotet (wie bei Jura an der Uni). Als Rechtspfleger bin ich Fachjurist, habe aber kein juristisches Staatsexamen wie ein Student an der Uni (die Schwerpunkte in der Ausbildung sind andere, die Grundlagen ähnlich)

  • Glaubt man den offiziellen Zahlen der Justizprüfungsämter, ist der Notenschnitt beim dualen Fachhochschulstudium der Rechtspfleger deutlich besser als beim Universitätsstudium der Rechtswissenschaften.

    Eine 8.4 als Rechtspfleger ist rein statistisch gesehen glatter Durchschnitt (was aber auch okay ist).

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Glaubt man den offiziellen Zahlen der Justizprüfungsämter, ist der Notenschnitt beim dualen Fachhochschulstudium der Rechtspfleger deutlich besser als beim Universitätsstudium der Rechtswissenschaften.

    Eine 8.4 als Rechtspfleger ist rein statistisch gesehen glatter Durchschnitt (was aber auch okay ist).

    Ich kann jetzt nur für Baden-Württemberg sprechen, aber ich lag damals auf Platz 26 von ca. 140...

  • Habe in der 11. insgesamt einen Schnitt von 3. und jetzt im 1. HJ der 12 einen von 2.7.
    Meint ihr es geht?

    Klar, geht es grundsätzlich. Allerdings weiß hier natürlich keiner wie der Schnitt aller anderen Bewerber ist. Am Ende ist das ja auch nicht das einzige Kriterium im Auswahlverfahren. Bei mir hat es übrigens mit 2,3 geklappt :)

  • Mein Abi war bei 2,8 oder 2,9, weiß ich nicht mehr ganz genau, knapp unter 3 halt. Hat aber offensichtlich gelangt und Rotenburg ist mit einer 10 vorm Komma in der Endnote doch etwas besser ausgefallen :)

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich bin zwar noch kein Rechtspfleger, habe aber eine Zusage für's Studium von Karlsruhe erhalten. Gerade bin ich noch dabei "nur" die kaufmännische FHreife zu machen. Beworben habe ich mich mit einem Schnitt von 1,8 gesamt und 1,25 in den Kernfächern (Mathe, Deutsch, Englisch, BWL), wurde nach einigen Wochen zum Vorstellungsgespräch eingeladen und habe dann einen Tag später schon inoffiziell eine telefonische Zusage erhalten.

    Aber wie du siehst, haben sich die Leute hier mit total verschiedenen Schnitten beworben und es kommt auch immer stark auf das OLG an, bei dem man sich bewirbt. Ich könnte mir auch vorstellen, dass sie bei vielen nochmal im Einzelfall entscheiden, beispielsweise, wenn irgendwo ein Ausreißer (Eine 5 oder sowas) im Zeugnis ist. Auch eine sehr gute Bewertung in BWL sticht natürlich positiv raus, denke ich.

    LG Silas :)

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?
  • Auch eine sehr gute Bewertung in BWL sticht natürlich positiv raus, denke ich.

    Du weißt aber, dass Rechtspflege und BWL erstmal nicht allzu viel gemein haben, oder?
    Du meinst nicht etwa den Verwaltungs(betriebs)wirt?

    Mein eigener Schnitt dürfte hier nicht mehr ins Gewicht fallen, da zu lange her.
    "Mein" OLG hat damals, wenn ich mich recht erinnere, aber einen Höchstschnitt von 2,3 vorausgesetzt.
    Aber zwischenzeitlich hat sich viel geändert.

    Der Weg ist das Ziel.

    Da wird auch Zweifel sein

    es wird viel Zaudern sein
    da wird Unglaube sein
    wie alle einsam und allein

    (Das Ich, "Destillat")

    Einmal editiert, zuletzt von Waldweg (19. April 2017 um 17:02)

  • I Ich könnte mir auch vorstellen, dass sie bei vielen nochmal im Einzelfall entscheiden, beispielsweise, wenn irgendwo ein Ausreißer (Eine 5 oder sowas) im Zeugnis ist.

    Hier ist der mit der 5 in Mathe :D, Schnitt der Fachhochschulreife (in der Fachrichtung Sozialpädagogik) war dann so bei 2,2.

  • Auch eine sehr gute Bewertung in BWL sticht natürlich positiv raus, denke ich.

    Du weißt aber, dass Rechtspflege und BWL erstmal nicht allzu viel gemein haben, oder?
    Du meinst nicht etwa den Verwaltungs(betriebs)wirt?

    Mein eigener Schnitt dürfte hier nicht mehr ins Gewicht fallen, da zu lange her.
    "Mein" OLG hat damals, wenn ich mich recht erinnere, aber einen Höchstschnitt von 2,3 vorausgesetzt.
    Aber zwischenzeitlich hat sich viel geändert.

    Nach fast 2 Jahren auf einem kaufmännischen Berufskolleg kann ich doch auf das ein oder andere Thema in BWL zurückblicken, was meines Wissens nach mit Rechtspflege zu tun hat. Gerichtliche Mahnbescheide zum Beispiel. Oder das Handelsregister.
    LG

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?
  • I Ich könnte mir auch vorstellen, dass sie bei vielen nochmal im Einzelfall entscheiden, beispielsweise, wenn irgendwo ein Ausreißer (Eine 5 oder sowas) im Zeugnis ist.

    Hier ist der mit der 5 in Mathe :D, Schnitt der Fachhochschulreife (in der Fachrichtung Sozialpädagogik) war dann so bei 2,2.

    Na das sollte den TE dann ja umso mehr beruhigen :D:daumenrau

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?

  • Nach fast 2 Jahren auf einem kaufmännischen Berufskolleg kann ich doch auf das ein oder andere Thema in BWL zurückblicken, was meines Wissens nach mit Rechtspflege zu tun hat. Gerichtliche Mahnbescheide zum Beispiel. Oder das Handelsregister.
    LG


    Dass man als Kaufmann/Unternehmer/Geschäftsführer/whatever in etwa wissen sollte, wie man seine Außenstände eintreibt oder was es mit dem Handelsregister und den diversen Unternehmensformen auf sich hat, ist schon grundsätzlich klar. Und dass in diesem Zusammenhang auch die dafür relevanten rechtlichen Dinge mal zur Sprache kommen (müssen).
    Aber das Prinzip BWL hat mit dem Prinzip Rechtspflege erstmal nur bedingt etwas gemeinsam. Deshalb würde ich vermuten, dass auf die BWL-Note nicht das Hauptaugenmerk gelegt wird. Ich schätze, dass da eher der Gesamteindruck zugrunde gelegt wird.
    (Ja, ich hatte auch mal BWL)

    Der Weg ist das Ziel.

    Da wird auch Zweifel sein

    es wird viel Zaudern sein
    da wird Unglaube sein
    wie alle einsam und allein

    (Das Ich, "Destillat")

  • Nach fast 2 Jahren auf einem kaufmännischen Berufskolleg kann ich doch auf das ein oder andere Thema in BWL zurückblicken, was meines Wissens nach mit Rechtspflege zu tun hat. Gerichtliche Mahnbescheide zum Beispiel. Oder das Handelsregister. LG

    Dass man als Kaufmann/Unternehmer/Geschäftsführer/whatever in etwa wissen sollte, wie man seine Außenstände eintreibt oder was es mit dem Handelsregister und den diversen Unternehmensformen auf sich hat, ist schon grundsätzlich klar. Und dass in diesem Zusammenhang auch die dafür relevanten rechtlichen Dinge mal zur Sprache kommen (müssen). Aber das Prinzip BWL hat mit dem Prinzip Rechtspflege erstmal nur bedingt etwas gemeinsam. Deshalb würde ich vermuten, dass auf die BWL-Note nicht das Hauptaugenmerk gelegt wird. Ich schätze, dass da eher der Gesamteindruck zugrunde gelegt wird. (Ja, ich hatte auch mal BWL)



    Naja, von einem Hauptaugenmerk war ja auch nie die Rede. Und natürlich kommt es auch immer darauf an was der Person wichtig ist, welche die Bewerbungsunterlagen letztendlich in die Hand bekommt. Man bekommt in der Schule sehr wenig Kontakt mit den Aufgaben von Rechtspflegern, aber ohne mich jetzt zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen denke ich, dass man in BWL von allen Fächern noch am meisten damit zu tun hat.
    LG

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?
  • Kommt drauf an (wie so oft). Es gibt ja auch noch andere Schulzweige. Mir sind z. B. welche mit Fächern wie Rechtslehre bekannt.

    Aber wie dem auch sei. Weder wollte ich hier eine Grundsatzdiskussion vom Zaun brechen noch will ich irgendjemandem etwas ein- oder ausreden. Am Ende macht doch jeder seine eigenen Erfahrungen. Die sich z. T. erheblich von denen anderer unterscheiden können.

    Der Weg ist das Ziel.

    Da wird auch Zweifel sein

    es wird viel Zaudern sein
    da wird Unglaube sein
    wie alle einsam und allein

    (Das Ich, "Destillat")

    4 Mal editiert, zuletzt von Waldweg (21. April 2017 um 08:29)

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