Semesterferien?

  • Hey Leute

    stimmt es, dass man während der Ausbildung zum Rechtspfleger keine Semesterferien oder längere studienfreie Zeiten hat?
    Habe da im Internet was gelesen und es hatte mich sehr gewundert.. steht einem das nicht zu?
    Und ist das wenn dann vielleicht nur während den Studienabschnitten so? Wie ist das in den Praxiseinheiten geregelt?

    LG Loreena:)


  • stimmt es, dass man während der Ausbildung zum Rechtspfleger keine Semesterferien oder längere studienfreie Zeiten hat?

    Ja.

    Habe da im Internet was gelesen und es hatte mich sehr gewundert.. steht einem das nicht zu?
    Und ist das wenn dann vielleicht nur während den Studienabschnitten so? Wie ist das in den Praxiseinheiten geregelt?

    Man hat den normalen Urlaubsanspruch eines Beamten. Und den Urlaub kann man nicht nehmen, wann man möchte, der Zeitpunkt ist festgelget. (Zumindest gehe ich davon aus, dass das in allen Bundesländern so ist.)

  • In Sachsen kannst du während der Praxisabschnitte verhältnismäßig flexibel Urlaub nehmen. Während der Studienabschnitte gibt es vorgegebene freie Tage. War jedenfalls in meiner Studienzeit,die noch nicht allzu lang zurück liegt,so.

  • Da du wie ich gesehen habe in NRW anfängst kann ich dir sagen, dass Urlaub vor allem im ersten theoretischen Jahr rar gesäht ist. Bis zur Weihnachtslehrpause (ca. 2 Tage vor Weihnachten bis Neujahr) geht es bis auf Feiertage und evtl. mal einen Studientag eigtl. durch. Dann hat man an Karneval und Ostern nochmal einige Zeit frei und dann geht es wieder bis zum Sommer, nämlich bis Ende Juni durch. Dann hast du den ganzen Juli frei und fängst im August in deinem AG mit der Praxis an. Dort kannst du dann (je nach OLG-Bezirk) eigenständig entscheiden, wann du deine Urlaubstage nimmst. Im Praxisjahr kann man sich eigtlich sehr viel frei nehmen :). Dann hat man im Sommer vor Studium II zwei Wochen Urlaub und es geht wieder zurück an die FH wo man dann Weihnachten erst wieder frei hat. Dann ist wieder Praxis und dann wieder Studium III. Du siehtst also, 2 Monate Semesterferien wie normale Studenten hat man nicht.

  • a) Ohne Semester auch keine Semesterferien,
    b) du bist kein Student sondern Beamter,
    c) dafür wirst du in der "Lehre" gut bezahlt gegenüber anderen Ausbildungsberufen,
    d) wie so oft: die Angabe des Bundeslandes könnte hilfreich sein.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Deutlicher als Araya kann ich es nicht sagen, man ist in 1. Linie gut bezahlter Beamter (auf Widerruf, so war es jedenfalls zu meiner Zeit) und vielleicht irgendwo auch "gefühlter" Student

  • Wir wurden nicht mit "Studenten", sondern mit "Studierende" angesprochen...

    Also ein studierender Beamter - ist das kein Student? :gruebel: Fragen über Fragen :D:confused::)

  • ...
    Also ein studierender Beamter - ist das kein Student? :gruebel: ...


    Wohl nicht, weil der Status des Beamten mit seinen Bindungen und Beschränkungen die Freiheiten des Studenten maximal überlagert.


    Und deswegen stehen einem eben auch keine Semesterferien oder längere studienfreie Zeiten zu ( um auf den Beitrag der Threadstarterin zurückzukommen).
    Übrigens gibt es auch beim Studenten offiziell keine studienfreien Zeiten, sondern nur vorlesungsfreie Zeiten, in den oft genug etwas für das Studium getan werden muss. Hausarbeiten, Praktika oder vielleicht auch nur den Semesterferienjob, um während der nächsten Vorlesungszeit die Miete weiter bezahlen zu können.


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Du warst Student und Beamter. Die Ausbildungsordnung spricht selbst von "Studierende", wie wohl alle Uni-Verfassungen und weitere. Damit sind auch die Studentinnen erfasst, die man sonst jedesmal ausdrücklich mit erwähnen müsste. Die Bezeichnung gibt es allerdings schon über 200 Jahre. Sprachlich sei dies aber wohl Unsinn, da das Wort gerade nicht den Status des Eingeschiebenseins ausdrückt, sondern die Tätigkeit, nämlich das Streben nach Erkenntnis "studere" im Präsens, es also keine "faulen Studierenden" geben kann.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Du warst Student und Beamter. Die Ausbildungsordnung spricht selbst von "Studierende", wie wohl alle Uni-Verfassungen und weitere. Damit sind auch die Studentinnen erfasst, die man sonst jedesmal ausdrücklich mit erwähnen müsste. Die Bezeichnung gibt es allerdings schon über 200 Jahre. Sprachlich sei dies aber wohl Unsinn, da das Wort gerade nicht den Status des Eingeschiebenseins ausdrückt, sondern die Tätigkeit, nämlich das Streben nach Erkenntnis "studere" im Präsens, es also keine "faulen Studierenden" geben kann.


    Einfacher gesagt:
    Der Unterschied zwischen Studierendem und Studenten ist so groß
    wie der Unterschied zwischen Trinkendem und Trinker.

  • "Studierende" ist einfach nur ein Versuch, Genderneutralität zu wahren ;)

    Ich habe mich alles in allem schon als Studentin gefühlt, aber eben als gut bezahlte.
    Frei hatten wir genug, wie ich finde - nur halt am Stück und nicht wann und wie wir wollten.

    In den Praxiseinheiten kann ich mich nicht dran erinnern, dass wir Urlaub nehmen konnten - außer in Notfällen.

    Das wäre ja auch noch schöner, wenn sich alle Studierenden flexibel Urlaub legen könnten wie sie wollten....

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