Hallo,ein etwas unglücklicher Fall.
Es handelt sich um eine normale Zivilsache. A verklagt B.
Für B melden sich 2 verschiedene Anwaltskanzleien zur Akte.
Die Klage wird zurückgenommen. A trägt die Kosten des Verfahrens.
Anwalt 1 beantragt Kostenfestsetzung.
Der Kläger sagt, dass er schon an Anwalt 2 gezahlt hat.
Anwalt 1 legt ein Schreiben der Mandanten vor, wonach diese bestätigen, dass sie nur und ausschließlich Anwalt 1 beauftragt haben und keine Ahnung haben, warum Anwalt 2 in ihrem Namen aufgetreten ist. Sie hätten jedenfalls keinen Auftrag erteilt.
Anwalt 2 gibt trotz Aufforderung zur Stellungnahme keine Antwort. Ich denke, dass ich ganz normal festsetzen kann, da die Zahlung an Anwalt2 (wenn überhaupt er-folgt) offenbar zu Unrecht erfolgt ist mangels Beauftragung durch die Beklagten.
Der Kläger muss ganz normal an die Beklagten (oder an Anwalt 1) zahlen und sich ggfls. das Geld von Anwalt 2 zurückholen.
Liege ich da falsch?
Gruß und guten Jahreswechsel an alle Kolleginnen und Kollegen!