KFB nach Zahlung an vermeintlichen Anwalt

  • Hallo,ein etwas unglücklicher Fall.
    Es handelt sich um eine normale Zivilsache. A verklagt B.
    Für B melden sich 2 verschiedene Anwaltskanzleien zur Akte.
    Die Klage wird zurückgenommen. A trägt die Kosten des Verfahrens.

    Anwalt 1 beantragt Kostenfestsetzung.
    Der Kläger sagt, dass er schon an Anwalt 2 gezahlt hat.

    Anwalt 1 legt ein Schreiben der Mandanten vor, wonach diese bestätigen, dass sie nur und ausschließlich Anwalt 1 beauftragt haben und keine Ahnung haben, warum Anwalt 2 in ihrem Namen aufgetreten ist. Sie hätten jedenfalls keinen Auftrag erteilt.

    Anwalt 2 gibt trotz Aufforderung zur Stellungnahme keine Antwort. Ich denke, dass ich ganz normal festsetzen kann, da die Zahlung an Anwalt2 (wenn überhaupt er-folgt) offenbar zu Unrecht erfolgt ist mangels Beauftragung durch die Beklagten.

    Der Kläger muss ganz normal an die Beklagten (oder an Anwalt 1) zahlen und sich ggfls. das Geld von Anwalt 2 zurückholen.

    Liege ich da falsch?

    Gruß und guten Jahreswechsel an alle Kolleginnen und Kollegen!

    2 Mal editiert, zuletzt von Skarbku (27. Dezember 2016 um 11:02) aus folgendem Grund: Formatierung geändert

  • Zahlung ist ein materiell-rechtlicher Einwand. Im Rahmen des KFV wird diese allenfalls dann berücksichtigt, wenn sie unstreitig ist. Dies ist hier offensichtlich nicht der Fall, daher festsetzen!

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