Hallo,
ich habe noch einmal eine Frage zum Jahresende hin.
Der Insolvenzverwalter stellt einen Antrag auf Vergütung nach Aufhebung des Verfahrens. Bei mir handelt es sich allerdings nur um einen ergänzenden Vergütungsantrag.
Durch die Prüfung eines umfangreichen Schlussberichts konnten zwischenzeitlich noch diverse pfändbare Beträge zur Masse gezogen werden, die die Berechnungsgrundlage erhöhten. Der Insolvenzverwalter war auch noch tätig, z.B. Verteilung.
Das Verfahren ist allerdings bereits vor einem Jahr aufgehoben worden. Jedoch wird erst jetzt der ergänzende Vergütungsantrag gestellt.
Kann ein Insolvenzverwalter also einen Vergütungsantrag auch noch nach Aufhebung stellen?
Ich finde nur etwas zur Verjährung, die noch nicht eingetreten ist. Ich frage mich nur, ob die Aufhebung eine Zäsurwirkung in Bezug auf die Vergütung hat.