Hallo,
beantragt wurde die Eigentumsumschreibung sowie die Aufhebung des Erbbaurechts sowie die Übertragung des Rechts Abt. III Nr. 2 vom
Erbbaugrundbuch in das Stammgrundbuch.
Abteilung III des Erbbaurechts sah wie folgt aus: Nr. 2 140.000,00 Euro für die "X-Bank"; ein Teilbetrag in Höhe von 56.500,00 Euro ist abgetreten an die
"YBank". Von diesem Teilbetrag in Höhe von 56.500,00 Euro ist ein rangletzter Teilbetrag in Höhe von 35.400,00 Euro an die "ZBank" abgetreten und für
den der "Y-Bank" noch zustehenden Betrag in Höhe von 21.100,00 Euro ist die Löschungsbewilligung erteilt worden. Inhalt dieser Löschungsbewilligung ist
nicht, dass das Recht in das Stammgrundbuch übernommen werden und hernach die Löschung in dem Erbbaugrundbuch erfolgen soll.
Nunmehr besteht die "YBank" auf die Eintragung des Abtretungsvermerks über einen Betrag in Höhe von 21.100,00 Euro in das Stammgrundbuch.
Wie kann man dieses "reparieren"?
Vielen Dank für eure Hilfe