Hallo,
wegen laufenden Unterhalts wurde das Konto eines Schuldners gepfändet. Da sich die Einkommensverhältnisse geändert haben, hat er Antrag auf Abänderung bei Gericht gestellt. Gleichzeitig hat er seiner Bank die Anweisung gegeben, den Unterhaltsbetrag nicht mehr an die Gläubigerin auszuzahlen. Es gab dazu jedoch keinen gerichtlichen Beschluss. Die Bank hat sein Konto angeblich daraufhin komplett gesperrt, so sagt er. Uns hat die Bank mitgeteilt, dass kein pfändbares Guthaben auf dem Konto eingeht.
Nach einem halben Jahr liegt jetzt ein Beschluss vor, wonach der Unterhaltsbetrag ab August abgeändert (vermindert) wird. Das ist auch berechtigt.
Meine Frage: Die Bank hat auf Veranlassung des Schuldners trotz bestehenden Pfüb einfach die Zahlungen eingestellt. Wenn wir jetzt eine Drittschuldnerklage machen wollten, müssten wir doch nachweisen, dass ein pfändbares Einkommen da war oder?
Die Bank hat sich über den gerichtlichen Beschluss hinweggesetzt. Der Schuldner hätte nach unserer Meinung einen Antrag bei Gericht auf vorläufige Einstellung der ZV stellen müssen, hat er aber nicht. Irgendwo habe ich mal gelesen, dass das Gericht den Beschluss auf einstweilige Einstellung von Amts wegen zu erlassen hat, wenn ein Schuldner Rechtsmittel gegen den Pfüb einlegt. Ist das richtig?
Danke vorab und alles Gute für den bevorstehenden Rutsch ins neue Jahr
Liane