Hallo,
angenommen, man hat mehrere Jahre als Rechtspfleger gearbeitet und wird später als Richter eingestellt: Inwieweit werden im Rahmen der Erfahrungsstufen die bisherigen Dienstjahre als Rechtspfleger berücksichtigt?
Kann man da länderübergreifend (mir ist bekannt, dass die maßgeblichen Regelungen Landesrecht sind - vielleicht gibt es ja aber Schnittmengen) allgemeingültige Aussagen treffen?
Danke!
Gruß
DD