Hallo zusammen,
allen hier im Forum ein frohes und gesundes neues Jahr.
Ich habe gleich folgenden Fall am ersten Tag des neuen Jahres auf dem Tisch: Das Notariat fragt Folgendes: Im Grundbuch hier steht in Abt. III eine Restkaufhypothek für X (Deutsche).
Nun ist X in Schweden verstorben, dort hatte sie auch ihren letzten Wohnsitz. Erbe ist ihr in Schweden lebender Sohn geworden. Er steht auch als Erbe im sog. schwedischen Nachlassverzeichnis. Nun gibt er die Löschungsbewilligung für die Hypothek ab, diese ist lediglich beglaubigt von einer Behörde, wohl vergleichbar hier mit dem Kreis.
Das reicht doch wohl nicht aus? Hatte jemand schon mal so einen gelagerten Fall?