doppelte Rechtshängigkeit - Klage nach Widerspruch gg MB, Rücknahme des MB Antrags

  • Hallo,

    es wurde ein MB beantragt, gegen den die Beklagtenseite Widerspruch eingelegt hat.

    Nun hat der Kläger Klage erhoben vor dem örtlich zuständigen Gericht und die Sache doppelt rechtshängig gemacht - also nicht vor dem Mahngericht Abgabe beantragt sondern (wohl versehentlich) Klage erhoben.

    Dies moniert der Beklagte - der Kläger nimmt daraufhin den MB-Antrag bei dem zuständigen Mahngericht zurück, der Beklagte widerspricht der Rücknahme.

    Ich stehe auf dem Schlauch:
    - geht die Rücknahme ohne Zustimmung des Beklagten?
    - ist damit das Problem der doppelten Rechtshängigkeit aus der Welt?
    - wie sieht es denn eigentlich dann mit den Kosten aus?

    Vielen Dank und frohes neues Jahr ;)

  • Ebenso !

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

  • Streng genommen hat wohl sogar keine doppelte Rechtshängigkeit bestanden, vgl. § 696 Abs. 3 ZPO, denn erst mit rechtzeitiger Abgabe an das Streitgericht gilt die Sache (rückwirkend) als rechtshängig. Die Rücknahme des MB-Antrags dient daher m.E. nur der Verhinderung der Entstehung einer doppelten Rechtshängigkeit durch Abgabeantrag des Antragsgegners.

    Hinsichtlich Wirksamkeit etc. schließe ich mich obigen Ausführungen von Spaltenmuckel an.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!