Pfändung wegen Unterhaltsrückständen, Kinder im Ausland

  • Hallo zusammen!

    Der aus Afrika stammende und zwischenzeitlich in Deutschland lebende Schuldner hat Unterhaltsschulden, die aufgrund Unterhaltsvorschussleistungen für seine in Deutschland geborene Tochter entstanden sind. Der Schuldner lebt allein und hat eine Ehefrau und drei weitere Kinder, welche in Afrika leben. Gepfändet wird beim Arbeitgeber, der Freibetrag wurde ohne Berücksichtigung weiterer Unterhaltspflichten des Schuldners gem. § 850 d ZPO festgesetzt, nachdem die Gläubigerpartei angegeben hat, dass der Schuldner keinerlei Unterhaltsleistungen erbringt.

    Mir liegt nun ein Erhöhungsantrag nach § 850 f Abs. 1 c ZPO vor mit der Begründung, der Schuldner sei seinen 3 in Afrika lebenden Kindern in Höhe von je 100,00 EUR monatlich zum Unterhalt verpflichtet. Beigefügt sind Auslandsüberweisungen, aus denen diverse Zahlungen in je unterschiedlicher Höhe an verschiedene Personen in Afrika hervorgehen.

    Zunächst werde ich mir nachweisen lassen müssen, dass die angegebenen Kinder leibliche Kinder des Schuldners sind (Geburtsurkunden). Darüber hinaus bedarf es hier wohl auch des Nachweises, dass der Schuldner diesen Kindern aufgrund gesetzlicher Regelungen zum Unterhalt verpflichtet ist. Wegen des Auslandsbezuges ist mir nun unklar, aufgrund welchen Rechts nun ggf. eine gesetzliche Unterhaltspflicht zu beurteilen ist. Wie weiter? :gruebel:

    Danke vorab für Eure Gedanken!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!