Auslagenpauschale von nicht anwaltlich vertretener Partei gefordert.

  • Hallo,
    die Klägerin ist ein Energieunternehmen, das von einem anderen Energieunt. im Prozess vertreten wird. Der Beklagte ist nach Durchführung eines schriftlichen Verfahrens per Anerlkenntnis in die Kosten verurteilt.
    Jetzt will die Kläger-Vertreterin einen Pauschalbetrag von 10,- EUR für ihre Auslagen festgesetzt haben, als "Minimalbetrag für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung". Weiterhin wird begründet, dass bei Beauftragung eines am Gerichtort ansässigen RA höhere Kosten angefallen wären.

    Laut Zöller sind allgemeine Geschäftskosten nicht zu erstatten, auch nicht bei Heranziehung einer juristisch verselbständigten Rechtsabteilung. So ähnlich liegt der Fall hier möglicherweise. Die Kosten der Einrichtung einer Rechtsabteilung können auch sonst nicht umgelegt werden. Andererseits gab es Schriftwechsel, und es ist nicht von der Hand zu weisen, dass im beantragten Umfang sicher Kosten entstanden sind. Warum sollen die Säumigen und Unterlegenen das nicht tragen müssen?

    Die Erfahrenen im Forum haben bestimmt eine Antwort. Vielen Dank schonmal.:cup:

    Für den Optimisten ist das Leben kein Problem, sondern bereits die Lösung.
    Marcel Pagnol

  • Wenn der geltend gemachte Betrag anhand der Akte bereits nachvollziehbar ist, würde ich festsetzen.

  • Und dann konmt das "vertretene" Unternehmen und macht seinerseits Kosten geltend. Einmal Kosten ist m.E. ok, aber nicht zweimal. Gibt es vorliegend Anhaltspunkte für den genannten ergänzenden Kostenantrag?


    Und am Rande: In welcher Eigenschaft stellt die Vertreterin einen eigenen Kostenantrag? Der Titel lautet kaum auf "trägt die Kosten des Rechtsstreits und die Kosten der Vetreterin der Klägerin", also könnte wohl nur die Klägerin selbst die Kosten ihrer Vetreterin geltend machen, als an diese zu ersetzende Kosten. Oder sehe ich das falsch?


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    Einmal editiert, zuletzt von AndreasH (4. Januar 2017 um 11:42) aus folgendem Grund: "Umlautersetzung" korrigiert

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