Schönen guten Tag!
Der Alleinerbe ist in die Schweiz verzogen. Unglücklicherweise wurde der ausgefüllte Wertermittlungsbogen -trotz Erinnerungsschreiben noch in Deutschland- bisher nicht übersandt.
Ich würde ihm jetzt ausnahmsweise formlos (also mit einfacher Post) die beabsichtigte Wertfestsetzung nach meiner großzügigen Schätzung androhen und ihm letztmalig die Gelegenheit geben, den Wertermittlungsbogen hier einzureichen.
Ich würde sagen, eine letzte Frist von 1 Monat dürfte dafür ausreichend sein?
Meldet er sich nicht, setze ich den Wert gem. § 79 GNotKG fest und stelle diesen Beschluss im Rahmen der Rechtshilfe förmlich in der Schweiz zu?
Meint ihr, ich kann das so machen?
Kann eigentlich die Landeskasse in der Schweiz vollstrecken?
Grüße Döner