Hallo,
als Betreuer habe ich die InSo angeschoben. In 4/16 gab´s einen termin mit dem Schuldnerberater. Nach scheitern des außerger. Einigungsversuchs gab es wohl in 12/16 einen weiteren Termin mit dem Berater. Der Betreute unterschrieb den Antrag und sandte ihn an das InSo-Gericht. Die wollen nun, daß ich erscheine und unterschreibe. Das habe ich auch versucht, bin jedoch gescheitert, da trotz Vereinbarung niemand zugegen war. Wohl war mir dabei ohnehin nicht, denn üblicherweise möchte ich den Antrag mit meinen Unterlagen abgleichen. Erschwerend kommt hinzu, das im konkreten Fall mehrere Vollstreckungsbescheide zwischenzeitlich ins Haus kamen, d.h. ich habe den konkreten Verdacht, die Gläubigerliste ist unvollständig.
Trotz anforderung weigert sich das InSo-Gericht nun, mir den Antrag zu übersenden. Es ist eigentlich doch auch für die Justiz nachvollziehbar, daß ich nicht mehrfach ins Gericht fahren möchte (35 Minuten einfacher Weg) und nicht ungeprüft etwas unterschreiben möchte?
Wie verhalte ich mich?