Antrag Insolvenz/Prüfung/Betreuung

  • Hallo,

    als Betreuer habe ich die InSo angeschoben. In 4/16 gab´s einen termin mit dem Schuldnerberater. Nach scheitern des außerger. Einigungsversuchs gab es wohl in 12/16 einen weiteren Termin mit dem Berater. Der Betreute unterschrieb den Antrag und sandte ihn an das InSo-Gericht. Die wollen nun, daß ich erscheine und unterschreibe. Das habe ich auch versucht, bin jedoch gescheitert, da trotz Vereinbarung niemand zugegen war. Wohl war mir dabei ohnehin nicht, denn üblicherweise möchte ich den Antrag mit meinen Unterlagen abgleichen. Erschwerend kommt hinzu, das im konkreten Fall mehrere Vollstreckungsbescheide zwischenzeitlich ins Haus kamen, d.h. ich habe den konkreten Verdacht, die Gläubigerliste ist unvollständig.

    Trotz anforderung weigert sich das InSo-Gericht nun, mir den Antrag zu übersenden. Es ist eigentlich doch auch für die Justiz nachvollziehbar, daß ich nicht mehrfach ins Gericht fahren möchte (35 Minuten einfacher Weg) und nicht ungeprüft etwas unterschreiben möchte?

    Wie verhalte ich mich?

  • Vermögenssorge OHNE EiWi
    Vertretung gegenüber Behörden, Kostenträgern und Einrichtungen
    Sorge für die Gesundheit
    Aufenthaltsregelung
    Postangelegenheiten

    Es geht mir AUCH darum, mich nicht in beliebiger Frequenz (ergebnislos) vorladen zu lassen UND darum, den Antrag HIER und in Ruhe prüfen zu wollen. Abgesehen davon erscheint mir das Handeln der Geschäftsstelle im Verursachen von Kosten bei mir grob fahrlässig.

  • Ich kann nur emphelen, sich eine Kopie von der Schuldenberatungsstelle geben zu lassen und den nach sorgfältigem Studium zu unterschreiben oder abzuändern und dann abzugeben - evt. unterschreibet der Betreute dann auch diese Kopie noch einmal.

    Den beim Gericht liegenden Antrag wird das Gericht nicht wieder "rausgeben", vielleicht gegen 50 Cent pro Seite als Kopie aber zur Verfügung stellen.

    Wenn es Dich stört, dass das Gericht merkwürdig vorgeht, hilft etwas mehr Gelassenheit, denn was soll passieren, wen sich der Betrruer weigert, zu unterschreiben, weil ihm die Öffnungszeiten nicht passen?

  • Wieso Öffnungszeiten? Davon schrieb ich nichts. Ich schrieb einen Termin vereinbart zu haben, den das Gericht nicht einhielt.

  • Ich verstehe nicht so recht, auf welcher Grundlage das Insolvenzgericht die Mit-Unterschrift des Betreuers verlangt.
    Der Betreute ist doch – trotz Betreuung – weiterhin prozessfähig, § 4 InsO i.V.m. § 52 ZPO. Betreuung heißt doch nicht (mehr) Entmündigung, Geschäfts- und Prozessunfähigkeit.
    Ein Fall von § 53 ZPO liegt nicht vor, da Thomas11 den Betreuten gerade nicht vertritt.

  • Ich denke, die Angelegenheit hätte man durch bessere Kommunikation zwischen Betreuer, Betreutem und Schuldnerberatung vor Antragsstellung vermeiden können. Wir besprechen hier Antragsunterlagen immer im Beisein des Betreuers.

    Bei unserm Gericht wird auch regelmäßig die Mitunterschrift des Betreuers verlangt. Unser Richter, der jahrelang für Betreuungssachen zuständig war, begründet es meiner Erinnerung nach damit, dass das Gericht durch die Betreuung den Hinweis auf eine mögliche Einschränkung der Geschäftsfähigkeit hat, die es aber nicht selbst prüfen kann.

  • Hätte, könnte sollte - ist aber nicht. Der Betroffene stellte den Antrag selbst ohne Rücksprache zu halten. Er kann ja jegliche Gerichtsverfahren anstrengen ohne meine "Erlaubnis". Was die Kommunikation angeht kann ich nur verfügbar sein und die Betreuung mitteilen. Wenn der geschäftsfähige Betreute ohne mein Wissen handelt nehme ich das zur Kenntnis - mehr nicht. Unverständlich bleibt, warum das Gericht von mir fordert den Antrag zu unterschreiben ohne ihn mir auszuhändigen. Sorry, es ist zwar ungefähr die 20. InsO, aber ich habe weder die Vollständigkeit im Kopf noch kann ich ohne Akte das Gläubigerverzeichnis prüfen und im konkreten Fall habe ich aufgrund der "persönlichen Verhältnisse" ziemliche Vorbehalte. Dazu müsste ich aber Auskunft einholen. Blankounterschrift ist wohl grob fahrlässig.

  • Sorry, wenn ich Dir mit meinem Kommentar irgendwie auf den Schlips getreten sein sollte.

    Für gelingende Kommunikation braucht es Mitwirkung von allen Beteiligten, vor dem Antrag also auch Schuldnerberatung und Betreuter und nach dem Antrag das Gericht. Ob und inwieweit es an Dir liegt / gelegen hat, wollte ich nicht bewerten. Das kann ich als unbeteiligter Außenstehender natürlich nicht wissen.

  • Auch nach wiederholtem Lesen scheint mir doch der Thread leicht emotionsgeladen.
    Wie wäre es denn mit dem einfachen Schriftsatz an das Insogericht, ähnlich dem Inhalt der Essenz der Vorposter?

    Im Sinne von u.a. § 53 ZPO wird eine Zustimmung zu den Willenserklärungen des geschäftsfähigen Betreuten für nicht notwendig erachtet.
    Sollten Sie anderer Auffassung sein, wird um Mitteilung und entsprechende Begründung gebeten.
    Ebenso ist bitte in jenen Fällen eine Antragsabschrift zuzuleiten, damit ich meinen Prüfungspflichten nachkommen kann.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

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