Zweimal Reisekosten für zwei mündliche Anhörungen am gleichen Tag und Ort

  • Hallo,

    ich habe wieder mal eine Fall, bei dem ich nicht weiter weiß. Die Antragstellerin beantragt in zwei separaten Anträgen Reisekosten für zwei mündliche Anhörungen,
    die am gleichen Tag (die Anhörungen folgten nacheinander) und am gleichen Ort stattfanden. Als Nachweis für die Auslagen wurden Kopien von identischen Zugticket bzw. Taxirechnungen
    eingereicht. Das Tagegeld wurde je Antag als 1/2 von 70 € (7005 Nr. 3 VV RVG), also 35 € beantragt. Ist es statthaft zweimal Reisekosten anzusetzen?

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    LG Martina

  • Die Reisekosten können, wie das Abwesenheitsgeld, nur insgesamt einmal ausgezahlt werden, da sie ja auch nur einmal entstanden sind. Je Verfahren ist daher die Hälfte der Kosten zu berücksichtigen. So würde ich festsetzen.

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