Rechtsnachfolge für Aktiengesellschaft der Schweiz

  • Hallo, ich hoffe sehr, dass mir jemand bei folgendem Problem behilflich sein kann:
    Im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen ist eine schweizer Aktiengesellschaft. Es wird Grundbuchberichtigung beantragt: Vorgelegt wird hierzu eine beglaubigter Auszug aus dem schweizer Handelsregister, woraus zu entnehmen ist, dass die Gesellschaft aufgrund Verlustes des Domizils gelöscht wurde.
    Als einziges Mitgliedes der vertretungsberechtigten Personen und als Liquidator ist eingetragen Person X. Dieser beantragt nunmehr die Grundbuchberichtigung auf seine Person. Er beruft sich dabei auf eine Rechtssprechung des BGH vom 27.10.2008 Az.: II ZR 158/06. Darin wird gesagt:"Zwar ist eine AG schweizerischen Rechts mit Verwaltungssitz im Inland nicht als AG rechtsfähig. Sie ist aber nach der Rechtssprechung des Senats als rechtsfähige Personengesellschaft deutschen Rechts zu behandeln, nämlich als OHG oder GbR..." und weiter "Die Vertretungsmacht bestimmt sich nach den Vorschriften über die Personengesellschaften deutschen Rechts".

    Ich bin der Auffassung, dass diese Rechtssprechung nur Angelegenheiten der Vertretung der Gesellschaft trifft, nicht jedoch die Rechtsnachfolge. Zumindest habe ich echte Bauchschmerzen, das Grundbuch wie beantragt zu berichtigen. Der Nachweis des Verwaltungssitzes in Deutschland müsste jedenfalls auch in der Form des § 29 GBO zu führen sein, denke ich mal. Aber auch wenn ich diesen bekäme, hätte ich arge Bedenken.

    Nach schweizerischem Gesellschaftsrecht muss eine dortige Gesellschaft liquidert werden. Zu diesem Zweck kann sie auch wieder eingetragen werden. Dies habe ich bereits nachgelesen.

    Hat vielleicht jemand im Forum so einen ähnlichen Fall schon einmal auf dem Tisch gehabt und kann mir weiterhelfen?

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