Vollübertragung auf die Rechtspflegerschaft

  • Der BDR hat sich mit Schreiben vom 26.11.2016 und dem entsprechenden Änderungsentwurf zum Rechtspflegegesetz für eine Vollübertragung der Insolvenzverfahren ausgesprochen.
    http://www.vrb.de/archive/207/BD…setzes-vor.html

    Ich mag nun nicht den Entwurf des BDR insgesamt kritisieren; ich würde mir für den Bereich meines - insoweit rückständigen Bundeslandes NRW - bereis die Vertrauensarbeitszeit wünschen (was nicht Gegenstand des Entwurfs ist, sondern bereits derzeit möglich wäre, jedoch herrscht in NRW offenbar die Auffassung vor: wir können denen Verantwortung ohne Ende übetragen, nicht aber über die Gestaltung der Dienstzeiten).
    Die Vollübertragung der Insolvenverfahren auf die Rechtspflegerschaft mutet schon wie ein "ceterum censeo" an. Aufgrund der neueren Entwicklung des Insolvenzrechts wirkt diese Forderung nach der Vollübertragung schon anachronistisch an.
    Mein bisher dagewesenes Argument mit dem "bürgerlichen Tod" des Konkursiten durch die Verfahrenseröffnung dürfte in Ansehung der Stundungsverfahren betreffend natürlicher Personen ebenso anachronistisch sein.
    Auch ist die Begründung für die Übertragung der Planverfahren auf die Richterschaft "fadenscheinig" (Enteignung der Shareholder sei ja grundrechtsrelevant - äh, die faktsiche Enteignung der Gläubiger durch die RSB wohl weniger...).
    Aber Insolvenzplanverfahren sind zunehmend komplexer geworden (ich habe meine Planverfahren nur an Wochendenden bearbeiten können - da kam mir leider die Dienststundengebundenheit wenig zur Hilfe - Entwicklungsland NRW !).
    Im HInblich auf mangelnde zeitliche Dispositionsfreiheit bin ich ehrlichgesagt froh, "mein Hobby Planverfahren" los zu sein.
    Ganz erheblich wurde durch das ESUG das Insolvenzverfahren durch die verbesserte Möglichkeit der Eigenverwaltung "durcheinandergeschüttelt". Das ist grds. auch gut so.
    Die Verwalterprätendentenproblematik, die uns das BverfG bescherte kam bereits einige Zeit davor auf die Insolvenzgerichte zu.

    In Insolvenzverfahren sind - selbst nach Eröffnung - Qualitäten gefragt, die z.T. völlig jenseits der Rechtspflegerausbildung stehen, die der Volljurist eher mit sich bringt. Hierbei ist jedoch zu sagen, dass auch der Volljurist sich zum "Neigungstäter" entwickeln muss. Dies kann natürlich auch ein/e Rechtspfleger/in. Allerdings sind in der Rechtspflegerausbildung aufgrund der strengen Verschulung unter Außerachtlassung von Kardinaldisziplinen wie z.b. juristsichem Methodendenken da nunmal Unterschiede gegeben. Da allerdings die Verschulung des Jurastudiums zunehmend Platz greift, werden diese ausbindlungsmäßigen Unterschiede in einigen Jahren nicht so mehr gegeben sein.
    Aber dennoch: alleine durch das Refendariat werden im Unterschied von AbiturientInnen im Rechtspflegerbereich die Volljuristen nach dem Studium drei Jahre durch die praktische Ausbildung geschult.
    Nun mal erhlich: die haben da ne Menge mehr an Jus drauf, als die Rechtspfleger, einmal abgesehen von rechtspflegertypischen Spezialgebieten. I.Ü. ist der Vorzug des Jurastudiums (noch !) in die Lage versetzt zu werden, sich eine "terra inkognita" selbstständig zu erschließen, welches zumeist qua Ausbildung und schemata-glaubenden Rechtspflegeranwärter/innen leider nicht entsprechend vermittelt wird.
    Die Juristerei ist egal ob Volljurist oder "Fachjursit die Rechtspfleger/innen zu 70% Handwerk, zu 10 Prozent Kreativität und zum Rest Erfahrung.
    Handwerk setzt aber voraus, dass der Werkzeugkoffer komplett gepackt ist !

    Ich kann nur warnen, die Komplettübertragung gut zu heißen,oder noch schlimmer: einem Kompromiss (IK-Verfahren) auf die Rechtspflegerschaft zu übertragen.
    Die Kompromisslösung war schon einmal angedacht. Hierzu mal ein klares statement:
    IK-Verfahren auf die Rechtspflegerschaft übertragen: welch eine Anerkennung :D Mit den Verfahrenszahlen würde die Rechtspflegerschaft mindestens genauso verarscht wie seinerzeit mit der Übertragung des Offenbarungseides unter Umgestaltung auf die Offenbarungsversicherung.
    Da mag der BDR mal ganz vorsichtig sein, der Rechtspflegerschaft keinen Bärendienst zu erweisen....

    soviel mal vorab

    greez Def

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • @ Def: Ich habe Dich nie gefragt, ob Du das Referendariat durchlaufen hast; hast Du :gruebel:. Aber wenn man Pech hat, dann lernt man dort für die Praxis auch nicht gerade viel. Das Referendariat ist nicht mit der Praxisphase der Rechtspfleger vergleichbar. In der Zivilstation sollte man zum Beispiel für seinen Ausbildungsrichter 2 - 3 Urteile anfertigen. Dazu kommt man jeder Woche oder auch aller 14 Tage ans Gericht; also nichts mit täglicher Anwesenheit und Arbeit. Wenn ich an meine Zeit im Verwaltungsrecht denke; schön war's. Aber für's praktische Leben... Neh da habe ich einem exotischen Hobby gefrönt [In der ganzen Bergbehörde arbeiten max. 3 Juristen - aber mit den Markscheidern, Geologen und Bergingenieuren hatte ich viel Spaß und habe auch viel gelernt - z.B. über die Untertagevermessung und den Altbergbau im Erzgebirge :eek:]. Trotz der Tatsache, dass die Zeit beim Anwalt auf neun Monate erhöht wurde, tauchen die meisten Referendare dort meist immer noch völlig ab... Klar kurz vor dem alles entscheidenden 2. Staatsexamen...

    Fazit: ich glaube, Rechtspfleger werden in ihrer Ausbildung besser auf die Praxis vorbereitet.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Also ICH will gar nicht sämtliche Zuständigkeiten haben!

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Im Gegenteil: eine Vollübertragung des Vergütungsrechts auf die Richter auf Grund der Grundrechtsrelevantheit (laut H.H: werden die Gläubiger ja enteignet) und auf Grund der weitaus kompetenteren Richterschaft wäre mein Anliegen ;).

    ---------------------------------------------
    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Schon die Sache mit "nur" der gescheiterten IK-Vollübertragung vor ein paar Jahren ging daneben... Und dann soll jetzt die ganz große Nummer gefahren werden...

    Gibt es zu der Ausarbeitung des BDR eigentlich eine Begründung?

    An sonstigen Inhalten fällt auf, dass der Quereinsteiger-§ für Volljuristen nicht mehr vorgesehen ist und es keine Übergangsregelung gibt. Bedeutet also im Klartext, dass der BDR diese Gruppe, auch wenn sie nicht besonders groß sein mag, aus dem Beruf herausdrängen will. :daumenrun :daumenrun :daumenrun

  • Welchen Vorteil sollte denn dies für die Rpfl bringen?

    keinen !

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  • Das ist das Ergebnis der Tätigkeit eures Berufsverbandes? Ernsthaft?

    bin kein Beurfstandsverbändler oder so !

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    :daumenrau

  • Schon die Sache mit "nur" der gescheiterten IK-Vollübertragung vor ein paar Jahren ging daneben... Und dann soll jetzt die ganz große Nummer gefahren werden...

    Gibt es zu der Ausarbeitung des BDR eigentlich eine Begründung?

    An sonstigen Inhalten fällt auf, dass der Quereinsteiger-§ für Volljuristen nicht mehr vorgesehen ist und es keine Übergangsregelung gibt. Bedeutet also im Klartext, dass der BDR diese Gruppe, auch wenn sie nicht besonders groß sein mag, aus dem Beruf herausdrängen will. :daumenrun :daumenrun :daumenrun

    außer Kasten- und Klassengedöhne haben die glaug ich keine Begründung :D

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    :daumenrau

  • @ Def: Ich habe Dich nie gefragt, ob Du das Referendariat durchlaufen hast; hast Du :gruebel:. Aber wenn man Pech hat, dann lernt man dort für die Praxis auch nicht gerade viel. Das Referendariat ist nicht mit der Praxisphase der Rechtspfleger vergleichbar. In der Zivilstation sollte man zum Beispiel für seinen Ausbildungsrichter 2 - 3 Urteile anfertigen. Dazu kommt man jeder Woche oder auch aller 14 Tage ans Gericht; also nichts mit täglicher Anwesenheit und Arbeit. Wenn ich an meine Zeit im Verwaltungsrecht denke; schön war's. Aber für's praktische Leben... Neh da habe ich einem exotischen Hobby gefrönt [In der ganzen Bergbehörde arbeiten max. 3 Juristen - aber mit den Markscheidern, Geologen und Bergingenieuren hatte ich viel Spaß und habe auch viel gelernt - z.B. über die Untertagevermessung und den Altbergbau im Erzgebirge :eek:]. Trotz der Tatsache, dass die Zeit beim Anwalt auf neun Monate erhöht wurde, tauchen die meisten Referendare dort meist immer noch völlig ab... Klar kurz vor dem alles entscheidenden 2. Staatsexamen...

    Fazit: ich glaube, Rechtspfleger werden in ihrer Ausbildung besser auf die Praxis vorbereitet.

    Fazit: ich bin nur jemand, der von der Hauptschule kommt, den ein oder anderen Abschluss hat und der sich mal mehr mal weniger durch das Leben schlägt :D
    Aber die Ausbildung des Referendariats habe ich nicht erlebt, aber die die ich so im Bekannten- und Freundeskreis hab, die lernen da schon das ein oder andere :D

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    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
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