Betreuung/Nachlaß

  • Hallo liebe Kollegen,
    meine Kollegin aus dem Nachlaß und ich, stehen vor einem Problem und zwar folgender Fall:

    Betroffene ist kinderlos verstorben, einzige Erbin soll eine Cousine sein, die bisher nicht ermittelt werden konnte.
    Die Betreuerin hat Schlußrechnung gelegt. Es ergibt sich ein restlicher Barbestand in Höhe von 1.800,00 €.
    Durch Beschluß wurde die Auflösung des Girokontos genehmigt. Der Rückforderungsanspruch der Staatskasse aus gezahlter Vergütung in den Jahren 2003/2004 beträgt insgesamt 3.200,00 €.
    Die Betreuerin hat den restlichen Barbestand 1.800,00 € an die Landeshauptkasse überwiesen, die Betreuungsakte wurde geschlossen.
    Nun 8 Monate später meldet sich im Nachlaßverfahren das Landratsamt und fordert die Feststellung des Fiskalerbrechts, da keine gesetzlichen Erben feststellbar sind. Mit dem Beschluss erhofft sich das Landratsamt die Durchsetzung des Erstattungsanspruchs aus dem Nachlaß beim zuständigen Fiskus.
    Das Problem ist wahrscheinlich jenes, das Landeshauptkasse und Landratsamt sich in unterschiedlichen Bundesländern befinden.
    Ist seitens dem Vormundschaftsgericht noch etwas zu veranlassen?

  • Entspricht das Landratsamt dem Sozialamt, also dem Sozialhilfeträger ?

    Hier besteht m.W. doch ein Erbenfreibetrag, (§ 92c BSHG, jetzt wohl SGBXII ?) ?!

    Wie jedem anderen Gläubiger auch sollte dem Sozialhilfeträger klar sein, dass die Feststellung des Fiskuserbrechts nicht zur Schuldenübernahme durch den Fiskus als Rechtsnachfolger führt...

    (Wenn das so wäre, könnte man ja umgehend einem krank aussehenden, alten Obdachlosen viel Geld zu hohen Zinsen leihen und sich einen Vollstreckungstitel gegen ihn besorgen und abwarten, damit einem nach dessen Tod der Fiskus die Forderung nebst Zinsen zahlt... :teufel: ).

    Trotzdem wird das zust. Nachlassgericht wohl über den Antrag entscheiden müssen...

    Aus Sicht des Vormundschaftsgerichts sehe ich derzeit keinen Handlungsbedarf.

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Ich vermute, dass das Landratsamt sich Hoffnungen auf die 1800 EUR macht und auf Bestattungskosten als bevorrechtigte Forderung setzt. Kleinvieh macht bei denen auch Mist. Im Übrigen siehe "the bishop".

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