Euroumstellung

  • Hallo zusammen,

    im Rahmen einer Kapitalerhöhung mit Euroumstellung hat ein Notar nun (wohl um die umständliche Problematik der Rundungsdifferenzen zu umgehen), alle Umstellungen und Rechnungen mit fünf Nachkommastellen angegeben. Rein mathematisch rechnen wir ja mit zwei Nachkommastellen, aber ich finde die Idee gar nicht so schlecht (dieser dauerhaft fehlende 0,01 € ist m. E. nach eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Registergerichte...).

    Was haltet ihr davon? :)

  • Stand das nicht in den Überleitungsvorschriften, dass man zwar auf fünf Kommastellen revhnen, dann aber auf zwei Kommastellen runden muss?

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    Nachtrag: Zumindest für Zahlungen ergibt sich das mit dem Runden aus Art 5 Euro-Verordnung I. Wahrscheinlich gibt es für Registereintragungen da eine eigene Umstellungsvorschrift

    2 Mal editiert, zuletzt von AndreasH (9. Januar 2017 um 22:27) aus folgendem Grund: Nachtrag

  • Hat noch jemand eine Meinung dazu?

    Der Notar beharrt auf seinen fünf Nachkommastellen...

    Die EuroVO I trifft keine Aussage zur Rundung auf zwei Nachkommastellen :(

  • Für die Umstellung gibt es in der Tat keine Vorschrift, nach der man runden muss

    Nach der Kapitalerhöhung müssen dann aber das Stammkapital und die neuen Geschäftsanteile durch volle Euro teilbar sein.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Sehe ich ähnlich. Allerdings sind auch die Aufstockungsbeträge mit fünf Nachkommastellen angegeben und die werden meines Erachtens nach "verbucht" bzw. sind zu "zahlen". Ich glaube ich lasse es auf eine Entscheidung ankommen, weil es mir zu heiß ist diesbezüglich Neuland zu schaffen. Am Ende kommen die Notare dann mit 50 Nachkommastellen an...

  • Ich habe kein Problem damit, wenn in dem Beschluss über die Kapitalerhöhung mit 4 oder 5 Nachkommastellen gearbeitet wird.
    Aber in der Versicherung über die Leistung der neuen Stammeinlagen will ich das natürlich nicht haben.
    Hatte mal einen Notar aufgefordert, dass er mir nachweisen soll, dass der Gesellschafter 10,446978 € eingezahlt hat, denn das hat er ja schließlich auch versichert :strecker
    Nachweis konnte natürlich nicht vorgelegt werden, also ist neu versichert worden und dieses Mal nur mit 2 Nachkommastellen.

  • Hatte mal einen Notar aufgefordert, dass er mir nachweisen soll, dass der Gesellschafter 10,446978 € eingezahlt hat, denn das hat er ja schließlich auch versichert :strecker
    Nachweis konnte natürlich nicht vorgelegt werden, also ist neu versichert worden und dieses Mal nur mit 2 Nachkommastellen.


    Na er hat EUR 11,00 gezahlt und den Betrag, der seine Einlageverpflichtung übersteigt, in die Kapitalrücklage eingestellt :idee:

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Kiki, danke!

    Aber brauche ich keine neue Geli und erfolgt im Registerblatt nur der Eintrag "Stammkapital wurde auf Euro umgestellt" oder "Stammkapital wurde auf Euro umgestellt und zugleich § 3 geändert"...?

    Nochmal danke!

  • Zur Notwendigkeit der Einreichung einer neuen Gesellschafterliste bei reiner Kapitalumstellung habe ich jetzt auch in den Kommentierungen zu § 40 GmbHG nichts gefunden. Es kann sicher nicht schaden, als Registergericht würde ich wohl nach bisherigem Kenntnisstand keine Einreichung erzwingen.

  • Ich habe so etwas schon ewig nicht mehr gehabt. Ich hätte vermutlich nur in allgemeiner Form eingetragen, dass das Stammkapital auf Euro umgestellt wurde.
    Ein neuer Gesellschaftsvertrag ist ja nicht einzureichen.
    Sofern der Gesellschaftsvertrag auch an anderen Stellen DM Beträge enthält (Regelung zum Stimmrecht etc.) hätte ich die Eintragung vermutlich noch allgemeiner gefasst.
    Zu beachten dürfte auch Art. 45 EGHGB sein.

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