Ich habe einen Antrag auf Änderung einer Teilungserklärung. Dabei sollen weitere Sondernutzungsrechte begründet und zugewiesen werden und eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung ersatzlos wegfallen. Die Soweit so gut.
Die Sondernutzungsrechte einschließlich Vereinbarungen zur Unterhaltungspflicht sind aufschiebend bedingt bestellt für den Fall, dass X nicht mehr ausschließlich Eigentümer der Einheiten 1-3 ist. Ist dies zulässig? Wenn ja, ist die aufschiebende Bedingung mit einzutragen?
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