Bedingte Änderung der Teilungserklärung

  • Ich habe einen Antrag auf Änderung einer Teilungserklärung. Dabei sollen weitere Sondernutzungsrechte begründet und zugewiesen werden und eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung ersatzlos wegfallen. Die Soweit so gut.
    Die Sondernutzungsrechte einschließlich Vereinbarungen zur Unterhaltungspflicht sind aufschiebend bedingt bestellt für den Fall, dass X nicht mehr ausschließlich Eigentümer der Einheiten 1-3 ist. Ist dies zulässig? Wenn ja, ist die aufschiebende Bedingung mit einzutragen?

  • Die Bedingungsfeindlichkeit müßte sich aus dem Gesetz ergeben. Ansonsten gilt sie nur bei Gestaltungsrechten. Trifft beides auf Sondernutzungsrechte nicht zu. Der Bedingungseintritt ist auch bestimmt genug und kann dem Grundbuch ohne Weiteres entnommen werden. Das Sondernutzungsrecht selbst müßte als Inhalt des Sondereigentums nicht ausdrücklich im Grundbuch eingetragen werden. Bezugnahme würde genügen, wenn sich auch zumindest ein "Sondernutzungsrechte sind vereinbart" durchgesetzt hat. Entsprechend kann auch wegen der Bedingung auf die Bewilligung Bezug genommen werden. Wenn man das Sondernutzungsrecht allerdings ausdrücklich einträgt, würde ich das bei der Bedingung ebenso halten.

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