Ich habe Ordnungshaft vollstreckt. Jetzt hat die JVA auf Anforderung die Höhe der Haftkosten mitgeteilt.
Falls der Kostenschuldner zahlen sollte, muss ich dieses Geld an die JVA auskehren bzw. gleich als durchlaufenden Posten in der Kostenrechnung aufnehmen? Wenn ja, nach welcher Vorschrift?
Oder verbleibt das im allgemeinen Justiztopf?