habe den Ironie-button vergessen
Nur soweit LG Krefeld meint, es dürfe zuteilungsrelevant nur auf Nachweis der Erhebung der Feststellungsklage geändert werden, geht dies in der Grundsätzlichkeit fehl, mag die Entscheidung in diesem Einzelfall auch zutreffend gewesen sein.
Bin grundsätzlich ganz deiner Meinung und halte sogar auch die Entscheidung des LG Krefeld in diesem Einzelfall für nicht zutreffend.
Wer hier wann welche Änderungen / Berichtigungen des SV (IV / IG) vorzunehmen hat, ist sehr differenziert zu betrachten. Wir hatten das an anderer Stelle schon mal - mit ggf. einer nur vorsorglichen und allenfalls vorsichtig im Konjunktiv gehaltenen "Hinweispflicht" des IG an den SV-ändernden IV.
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…248#post1066248 (ab # 15)
Nachtrag: Aber wohl auch dort nur "partielle Einigkeit"