Eintragung Wert- und Geldhinterlegung

  • Ich habe häufiger den Fall, dass für unbekannte Erben durch den (ehemaligen) Betreuer Geld und Sparbücher hinterlegt werden sollen. Wie viele Verfahren tragt Ihr dafür ein, eins oder zwei? Ist das irgendwo geregelt (bei mir NRW)? Ich konnte nichts finden:oops:.

  • dann sag doch einfach, wie es bei euch gemacht wird;


    an meinem Gericht gibt es dafür zwei Hinterlegungsaktenzeichen- falls ich die Hinterlegung des Sparbuches nicht irgendwie doch noch durch Ablösung der Einlage und Hinterlegung des abgelösten Geldbetrages abwenden kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Elfi (16. Januar 2017 um 19:50) aus folgendem Grund: Rechtschreibfehler

  • dann sag doch einfach, wie es bei euch gemacht wird;


    an meinem Gericht gibt es dafür zwei Hinterlegungsaktenzeichen- falls ich die Hinterlegung des Sparbuches nicht irgendwie doch noch durch Ablösung der Einlage und Hinterlegung des abgelösten Geldbetrages abwenden kann.

    So mach ich es bisher auch, habe von hiesigen Kollegen aber auch eine andere Auffassung gehört, da der Hinterlegungsgrund ja derselbe ist.

  • Werthinterlegungen zusammen mit Geldhinterlegungen bekommen bei uns immer nur ein Aktenzeichen. Ist mMn einfacher zu handhaben, wenn das Verfahren identisch ist (wäre es kein Sparbuch, sondern Wertpapiere würden im Laufe der Zeit ohnehin noch Gelder aus den Dividenden auflaufen).

    Außerdem habe ich im Falle einer Herausgabe dann Geld, aus dem ich die Kosten entnehmen kann. Erspart mir einen Kostenvorschuss mit anschließender Kostenrechnung. Und um die Kosten aus einem anderen Verfahren zu nehmen, bräuchte ich wiederum die Zustimmung der Berechtigten.

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