Hallo,
meine Alleinerbin hat aufgrund eines Beschlusses des Nachlassgerichts innerhalb der Frist ein Inventarverzeichnis zur Nachlassakte gereicht. Die Erbin hat dafür keinen Notar aufgesucht. Das Verzeichnis wurde von ihr formlos erstellt und unterschrieben. Belege sind auch nicht beigefügt worden. Reicht dieses Verzeichnis aus? Muss ich die Angaben von der Antragstellerin noch an Eides statt versichern lassen (bei mir im Gericht)?
Den Antrag nach § 1994 BGB hatte die pflichtteilsberechtigte Schwester der Alleinerbin gestellt.