Hallo,
ich habe eine § 11 RVG-Festsetzung auf´n Tisch.
1. Frage: Muss aus dem Antrag hervorgehen, dass der Gegner eine Kostenberechnung nach § 10 RVG erhalten hat? (im Antrag keine Angabe)
2. Frage: Der RA macht Terminsvertreterkosten geltend (0,65 Verfahrensgebühr) ohne Nachweis - Absetzung?
3. Frage: Zu den Terminsvertreterkosten macht er daneben noch Fahrtkosten + Abwesenheitsgeld für sich geltend, obwohl er keinen Termin wahrgenommen hat. - Absetzung?
4. Frage: Kann ich einfach so absetzen, obwohl der Gegner keine Einwände erhoben hat?
Ich würde ihm dann nur die Verfahrensgebühr 3100 RVG, Terminsgebühr VV 3104 RVG und Auslagenpauschale nebst Mwst. festsetzen. OK?