Hallo Zusammen,
ich bin noch nicht solange in der Inso-Abteilung. Deswegen hake ich bei folgendem Fall:
Schuldner stellt Antrag auf Erhöhung Pfändungsfreigrenze mit folgenden Begründungen:
- wenn mit EC Karte bezahlt wird und Sachen umgetauscht werden, wird Betrag auf Konto überwiesen
- wenn auf Ebay o.ä. Sachen verkauft werden, gelangen die Zahlungen auf sein Konto
Es wird Erhöhung um 300 € beantragt.
Ich sehe nicht nach welcher Norm hier eine Freigabe/Erhöhung des Pfändungsfreibetrags erfolgen soll. Meiner Meinung nach liegt kein Fall von §850 Abs 4 ZPO und auch § 850 i ZPO scheint nicht zu passen. Denn ob die von der Schuldnerin genannten Fälle Einkünfte sind ist für mich fraglich. Es wurde auch keine Höhe der jeweiligen Verkäufe oder Umtauschaktionen nachgewiesen. Kontoauszüge wurden nicht eingereicht.
Würde den Antrag zurückweisen. Wie seht ihr den Fall?