Ich habe seit langer Zeit mal wieder eine Vereinbarung gem. § 3 WEG.
Drei Eigentümer haben folgende Anteile am Grundstück: 31/100, 48/100 und 21/100.
Der erste Eigentümer erhält eine Wohnung mit 311/1.000.
Der zweite Eigentümer erhält vier Wohnungen bzw. Garagen mit insgesamt 507/1.000.
Der dritte Eigentümer erhält eine Wohnung mit 182/1.000 Anteilen.
Ist das so möglich oder müssen die Miteigentumsanteile am Grundstück geändert werden?