Rechtsnachfolgebescheinigung der BaFin?

  • Hallo zusammen,
    Ich hoffe mir kann jemand helfen, in meiner Literatur bin ich leider nicht fündig geworden.

    Eigentümer und Veräußerer ist eine XY-GmbH (handelnd im eigenen Namen, jedoch auf Rechnung des Sondervermögens der ZZZ) und Erwerber ist eine Luxemburger Gesellschaft.
    Des Weiteren wirkt die ABC-Bank (handelnd im eigenen Namen, jedoch auf Rechnung des Sondervermögens der ZZZ) mit.
    Im Grundbuch habe ich eine Verfügungsbeschränkung gemäß § 26 Abs. 1 Investmentgesetz für eine Depotbank eingetragen.

    Beantragt wird nun unter Vorlage des Kaufvertrages und einer neuen Urkunde der ABC-Bank die Berichtigung des Grundbuches dahingehend, dass die ABC-Bank als Rechtsnachfolger der XY-GmbH als Grundstückseigentümer eingetragen werden soll.
    (und weiter wird in dieser Urkunde, unter Bezug auf die Kaufvertragsurkunde, durch die ABC-Bank zu Lasten des Kaufgegenstandes die Eintragung einer Auflassungsvormerkung für die Luxemburger Gesellschaft als Erwerber bewilligt und beantragt)

    Als Beleg der Rechtsnachfolge ist der Urkunde eine gesiegelte Bestätigung der BaFin betreffend des Sondervermögens der ZZZ beigefügt, in der es wörtlich heißt:
    …hiermit bestätige ich, dass die XY-GmbH die Verwaltung des Immobilien-Sondervermögens ZZZ unter anderem durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom …… zum Ablauf des 31.12.2016 gekündigt hat.
    Mit Ablauf des 31.12.2016 wird das Verwaltungsrecht der XY GmbH am Immobilien-Sondervermögen ZZZ erlöschen.
    Gemäß § 39 Investmentgesetz a.F. geht mit Ablauf des 31.12.2016 das Immobilien-Sondervermögen ZZZ, und damit das Zivilrechtliche Eigentum an den Vermögensgegenständen dieses Sondervermögens, insbesondere dessen Immobilien, Beteiligungen an Immobiliengeschäften sowie Liquiditätspositionen, auf die ABC-Bank in Ihrer Eigenschaft als Verwahrstelle (Depotbank) über.

    Solch einen Fall hatte ich noch nie:confused:!!!
    …aber kann mir so die „Rechtsnachfolge“ bescheinigt werden, so dass wirklich ohne Auflassung der Eigentumswechsel einer GmbH auf eine Bank eingetragen werden soll? …oder ist das ein Eigentumsübergang per Gesetz?

    …ja und was wäre dann mit den Kosten:cool:??? Wenn es tatsächlich eine Rechtsnachfolge ist, dann analog der Namensberichtigung eher nicht, bei einem Eigentumsübergang per Gesetz dann wohl schon???

    :klugscheiIch kann, weil ich will was ich muss! (E. Kant)

  • Na das steht doch im Gesetz:
    § 39 Abs. 1 InvestmentG (a.F.): "Erlischt das Recht der Kapitalanlagegesellschaft, ein Sondervermögen zu verwalten, so geht, wenn das Sondervermögen im Eigentum der Kapitalanlagegesellschaft steht, das Sondervermögen, wenn es im Miteigentum der Anleger steht, das Verfügungsrecht über das Sondervermögen auf die Depotbank über."

    Eigentumsübergang kraft Gesetzes, Nachweis in der FOrm des § 29 GBO durch Bestätigung der BAFin, Kosten wie immer bei Berichtigung nach Eigentumsübergang außerhalb des Grundbuchs.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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