BGB a.F. und EGFGB

  • Mahlzeit!

    Ich brauch mal bitte eure Zustimmung:

    Fall1
    Erblasser verstirbt im November 1958 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Er hinterlässt Ehefrau und 2 Kinder.
    BGB alte Fassung ist anzuwenden.
    Zugewinnausgleich gibt's in DDR nicht.

    Erbfolge
    Ehefrau: 1/4
    K1: 3/8
    K2: 3/8

    Richtig so?

    Fall2
    Erblasser verstirbt im März 1968 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Er hinterlässt 2 Kinder, Ehegatte ist bereits vorverstorben.
    EGFGB ist anzuwenden.

    Erbfolge
    K1: 1/2
    K2: 1/2

    Richtig so?



    Und noch eine letzte Frage:

    Kann ich den Feststellungsbeschluss zu Fall1 und Fall2 wie üblich, also "In hiesiger Nachlasssache werden die aufgrund des Antrages zur Erteilung des Erbscheins erforderlichen Tatsachen gem. § 352 FamFG für festgestellt erachtet. ...." so erlassen?

    Danke fürs Antworten

    Döner

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