familiengerichtliche Genehmigung finnischer Kaufbrief

  • Hallo miteinander,

    vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
    Ich habe hier ein Verfahren wo ein mdj. Kind in einer Erbengemeinschaft ist. Hierzu gehört ein finnisches Grundstück. Dieses soll nunmehr veräußert werden. Die Akte wurde dem Richter vorgelegt gem. § 5 Abs. 2 RPflG wg. Auslandsbezug. Die Akte kam zurück mit dem Vermerk, dass keine Besonderheiten des finnischen Rechtes vorliegen unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 S. 2 RPflG.

    D.H. ich darf die ganze Sache nun fleißig prüfen.
    Hat einer von euch evtl. eine Internetseits oder Unterlagen parat, bzgl. Form von finnischen Grundstücksgeschäften?

    Der übersetzte Kaufvertrag (Kaufbrief) scheint durch einen Immobilienmakler erfolgt zu sein. Ich weis leider nicht, ob dies in Finnland so Normal ist. Ich bin schon fleißig am googln und Sufu nutzen.

    Ich bin über jeden Hinweis glücklich.

    Schöne Grüße
    vom Smilodon

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