Moin,
ich habe folgenden Fall: neues Recht. Jetzt nimmt der Schuldner kommentarlos seinen Antrag auf RSB zurück. Verfahren läuft noch, wahrscheinlich auch länger. Würdet Ihr jetzt die Rücknahme öffentlich bekannt machen ?
Moin,
ich habe folgenden Fall: neues Recht. Jetzt nimmt der Schuldner kommentarlos seinen Antrag auf RSB zurück. Verfahren läuft noch, wahrscheinlich auch länger. Würdet Ihr jetzt die Rücknahme öffentlich bekannt machen ?
neues oder altes Recht?
Moin,
ich habe folgenden Fall: neues Recht.
Moin,
ich habe folgenden Fall: neues Recht.
Wollte ich auch gerade machen
Ich finde hierzu leider nichts, würde es aber veröffentlichen, da ansonsten im Internet der Eindruck entstehen würde, dass der Antrag auf Erteilung der RSB nach wie vor gestellt ist.
Ich würde es aus dem in #5 genannten Grund auch veröffentlichen. Für die Gläubiger ist es relevant, da man die Akte doch nicht zwangsläufig weglegen muss, wenn man sich nach Aufhebung an weiterer Vollstreckung versuchen möchte.
Vielen Dank. So war auch meine Tendenz. Dann mache ich das mal.
Ich hatte letztens mal so einen Fall und hatte per deklaratorischen Beschluss festgestellt, dass die RSB-Erteilung nach Antragsrücknahme ausgeschlossen ist und das Insolvenzverfahren weiter läuft. Diesen Beschluss habe ich auch veröffentlicht.
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