Löschung Nacherbenvmerk nacvh Aufgebotsverfahren

  • Hallo,

    ich habe einen Fall, der hier so noch nicht vorgekommen ist und meine Kollegen mir nicht wirklich weiter helfen können.

    In Abt I ist ein Eigentümer aufgrund Aufgebotsverfahren eingetragen worden. In Abt. II ist ein Nacherbenvermerk eingetragen. Diesen möchte der neue Eigentümer gelöscht haben, verständlicherweise.

    Ich habe nun die Löschungsbewilligung der Ersatznacherben (Nacherbin hat Nacherbfall nicht erlebt) verlangt.

    Als Antwort habe ich erhalten, dass der Nacherbenvermerk aufgrund § 22 GBO zu löschen sei, da das Grundstück aus dem Nachlassvermögen ausgeschieden ist.

    Alles was ich dazu finden kann, sind verschiedene Entscheidungen (u.A. BGH, Beschl. v. 19.12.2013 – V ZB 209/12) die eine Löschung nach § 22 GBO für den Fall bejahen, wenn dem Grundbuchamt nachgewiesen wird, dass das Grundstück aufgrund einer mit Zustimmung des Nacherben vorgenommenen Verfügung des Vorerben aus dem Nachlass ausgeschieden ist.

    Das ist ja vorliegend gerade nicht der Fall.

    Ich möchte dem Eigentümer natürlich unnötigen Aufwand ersparen. Aber die Ersatznacherben prüfen nun, ob das Aufgebotsverfahren überhaupt wirksam stattfand und ob sie Ansprüche geltend machen können.

    Hatte jemand schon mal so einen Fall? Kommt eine Löschung nach § 22 GBO in Betracht? Oder bin ich doch auf dem richtigen Weg?

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